Tag: 17. Mai 2010

Atypische Beschäftigung und Niedriglohnarbeit

Die Zeitarbeit in Deutschland hat sich im letzten Jahrzehnt dynamisch entwickelt und zwischen 2000 und 2007 rund verdoppelt. Dennoch spielt diese Beschäftigungsform entgegen der öffentlichen Wahrnehmung immer noch eine untergeordnete Rolle. Der Anteil der Zeitarbeit an der aktiven Erwerbsbevölkerung liegt im internationalen Vergleich im hinteren Mittelfeld. Lediglich 1,6 Prozent aller geleisteten Arbeitsstunden sind nach den letzten verfügbaren Daten in Zeitarbeit erbracht worden. Das zeigt eine aktuelle Arbeitsmarkt-Studie zum internationalen Vergleich atypischer Beschäftigungsformen der Bertelsmann Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit.

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Abschlussquote erhöhen – Berufsfähigkeit steigern

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) veröffentlichte in seinem jüngsten Forschungsbericht die Abschlussuntersuchung des Projekts „Abschlussquote erhöhen – Berufsfähigkeit steigern (AQB1).“ Benachteiligte Hauptschülerinnen und -schüler sollten im Rahmen des Projekts den Hauptschulabschluss erreichen und ein erfolgreicher Übergang in Ausbildung sicher gestellt werden. Die Jugendlichen wurden dazu in gesonderten Berufsstarterklassen unterrichtet. Durch den Einsatz von sogenannten Berufsstartbegleitern/-begleiterinnen ab der 8. Klasse, den Einsatz von Berufsorientierung und einem erhöhten Praxisbezug sollte die Lernmotivation gesteigert und die Chancen auf einen erfolgreichen Einstieg ins Berufsleben verbessert werden. Grundsätzlich war das Projekt AQB1 erfolgreich. 92% der Schülerinnen und Schüler haben einen einfachen Hauptschulabschluss erworben. Nach Ende der Projektlaufzeit begannen 47% der Teilnehmenden eine Ausbildung, in den Kontrollklassen gelang dies nur 38% der Jugendlichen.

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Unter dem Existenzminimum: Sanktionen im SGB II

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung veröffentlich Untersuchung zum Leben unter dem Existenzminimum im SGB II: Die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) soll „im Rahmen des Arbeitslosengeldes II das soziokulturelle Existenzminimum“ gewährleisten – so das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. In der Logik des Förderns und Forderns sieht das SGB II sieht aber auch als Disziplinierung und Motivation der Leistungsempfänger Sanktionen vor. Diese Sanktionen erfolgen in Form finanzieller Leistungskürzung oder sogar kompletter Leistungsstreichung. Besonders geahndet wird normwidriges Verhalten bei unter 25-Jährigen. Für Hilfebedürftige bedeuten die Sanktionen– wenn auch zeitlich begrenzt – ein Leben unter dem soziokulturellen Existenzminimum. Darin liegt die besondere Brisanz von Sanktionen im SGB II, dass eigentlich eine Grundsicherung gewährleisten soll.

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Katholische und Evangelische Jugendsozialarbeit auf dem ÖKT in München

Keinen Rückhalt mehr in der Familie zu haben; in eine Welt hinein zu wachsen, in der man nicht weiß, wo sein Platz ist; die falschen Entscheidungen getroffen zu haben; die Rechtsradikalen gewinnen zunehmend an politischem Einfluss… Diese Ängste und Nöte stellten Jugendliche auf einer Podiumsveranstaltung der Katholischen und Evangelischen Jugendsozialarbeit auf dem zweiten ÖKT vom 12. bis 16. Mai in München konsequent in den Mittelpunkt. Mit ihren Aktivitäten und Aktionen griffen Evangelische und Katholische Jugendsozialarbeit aber vor allem die Hoffnungen junger Menschen auf.

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