Frauen und Mütter werden bei der Förderung der Erwerbsintegration durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht benachteiligt. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (16/6523) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (16/6298). Die BA komme ihrem gesetzlichen Auftrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur besonderen Förderung von Frauen, um bestehende Nachteile zu beseitigen, nach. Darauf wirke die Bundesregierung im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht hin. Der Anteil von Frauen unter den Betreuungskunden der BA lag im August dieses Jahres bei 66,7 Prozent, schreibt die Regierung weiter. Als Betreuungskunden schätzt die BA Menschen mit schwer wiegenden Vermittlungshemmnissen, die einer unmittelbaren Integration in den Arbeitsmarkt entgegen stehen und bei denen zunächst an einer Beseitigung dieser Hemmnisse gearbeitet werden muss, ein. Es sei nicht zutreffend, so heißt es weiter, dass junge Mütter nur auf Grund ihrer spezifischen sozialen Situation und Verantwortung für ihre Kinder als Betreuungskunden eingestuft werden. Ebenfalls unzutreffend sei es, davon auszugehen, dass Betreuungskunden weniger arbeitsmarktpolitische Leistungen, insbesondere weniger berufliche Bildungsmaßnahmen angeboten werden. Die Bundesregierung teile jedoch die Auffassung, dass ein wesentlicher Schlüssel, um die Erwerbstätigkeit von Frauen mit Kindern zu erhöhen, in der Verfügbarkeit ausreichender Kinderbetreuungsmöglichkeiten liege. Bis 2013 sollen daher bundesweit für rund ein Drittel der Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze entstehen, davon 30 Prozent in der Tagespflege.