Willkommen in Deutschland: Informationen für Zuwanderer

INFORMATIONEN FÜR ZUWANDERER Das Bundesministerium des Innern hat in einer neuen Broschüre wichtig Informationen übersichtlich für Zugewanderte zusammengestellt. Die Broschüre wird durch spezifizierte Beilagen „Integrationskurs“, „Anschriften“ und „Spätaussiedler“ sinnvoll ergänzt. „Willkommen in Deutschland“ bündelt Grundlegendes, nennt lokale und überregionale Ansprechpartner und Informationsdieste. Auszüge aus der Broschüre: “ Einleitung Integration – Chance zur Teilhabe In Deutschland leben rund 82,5 Millionen Menschen. Davon besitzen etwa 6,7 Millionen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit. Viele von ihnen leben schon länger als zehn Jahre hier. Etwa 1,4 Millionen Ausländerinnen und Ausländer sind bereits in Deutschland geboren. Integration im Sinne eines friedlichen Miteinanders von Einheimischen und Zuwanderern ist damit eine wichtige Aufgabe für die gesamte Gesellschaft, die es gemeinsam zu bewältigen gilt. Integration bietet viele Chancen: Sie eröffnet Ihnen als Zuwanderin oder Zuwanderer die Möglichkeit, gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Integration setzt aber auch Ihre Bereitschaft voraus, sich aktiv einzubringen. Das Erlernen der deutschen Sprache ist hierfür ein Beispiel, die Identifikation mit den hiesigen Normen und Werten ein weiteres. Sprache ist der Schlüssel für eine gelingende Integration. Scheuen Sie sich daher nicht, bei Gesprächen mit Bekannten und Verwandten, vor allem jedoch mit Einheimischen, Deutsch zu sprechen. Nur der persönliche Kontakt eröffnet Ihnen die Chance, wirklich dazuzugehören und sicher im Umgang mit der deutschen Sprache zu werden. Integration braucht Engagement Sicher haben Sie bereits erste Eindrücke in Deutschland gewonnen und auch schon eine ungefähre Vorstellung davon, welche Schritte Sie in den nächsten Tagen und Wochen unternehmen sollten, um eine gute Basis für Ihren Neuanfang zu schaffen. Da gilt es, eine passende Wohnung zu suchen, Ihre Kinder in Kindergarten und Schule anzumelden, den Führerschein umzuschreiben – und natürlich auch erste Kontakte zu den hier lebenden Menschen herzustellen. Nutzen Sie aber auch alle Integrationsangebote, die Sie an Ihrem Wohnort oder in der Umgebung vorfinden. Ihre erfolgreiche Aufnahme in die Gesellschaft setzt die Bereitschaft aller Beteiligten voraus, aufeinander zuzugehen. Damit ist auch Ihr Engagement gefordert. Möglichkeiten zur Teilhabe gibt es mehr als genug: Nehmen Sie zum Beispiel an Veranstaltungen und Festen teil. Sie lernen dabei Ihre neuen Nachbarn kennen und zeigen damit der Gemeinschaft, dass Sie am gesellschaftlichen Leben in Ihrer neuen Heimat interessiert sind. Auch Eltern- oder Schulversammlungen sollten Sie in jedem Fall besuchen, um mit den Lehrerinnen und Lehrern ein Beratungsgespräch über Ihre Kinder zu führen. So tragen Sie zu einer optimalen Schulausbildung bei und erhöhen dadurch später die Erfolgsaussichten Ihres Kindes, dauerhaft in Deutschland Fuß zu fassen. Integrationshilfen und Beratungsangebote Damit Sie sich in Ihrer neuen Umgebung schnell zurechtfinden, vorab einige Sätze zur Bundesrepublik Deutschland. In Deutschland gehören Demokratie, Föderalismus, Rechtsstaat und Sozialstaat zu den durch die Verfassung garantierten Eckpfeilern des gemeinschaftlichen Zusammenlebens. Die Bundesrepublik ist ein föderaler Staat, der aus 16 Bundesländern besteht. Bund, Länder und Gemeinden bilden die drei wichtigsten Ebenen im Staatsaufbau. Für Sie ist es zunächst wichtig, sich mit dem Leben in Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde beziehungsweise Ihrem Kreis vertraut zu machen, denn diese Kommunalverwaltungen regeln alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung. … Migrationserstberatung Ein weiteres, speziell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtetes Integrationsangebot bilden die Dienste der Migrationserstberatung. Sie geben Antworten auf Ihre Fragen und helfen bei Problemen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Migrationserstberatung verschaffen sich im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit Ihnen einen Überblick über Ihre individuelle Situation und erarbeiten dann gemeinsam mit Ihnen zielgerichtete Vorgehenspläne. Hierzu zählt auch die Vermittlung in weiterführende Integrationsangebote. Die Migrationserstberatung wird in der Regel von folgenden Trägern durchgeführt: o Arbeiterwohlfahrt (AWO) o Deutscher Caritasverband (DCV) o Diakonisches Werk (DW) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) o Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) o Deutsches Rotes Kreuz (DRK) o Bund der Vertriebenen (BdV) Internet: www.bamf.de Bei der Ausländerbehörde, in Ihrem Übergangswohnheim sowie bei der Kommunalverwaltung kann man Ihnen genaue Auskünfte zu den Beratungsdiensten Ihres Wohnortes geben. Die Anschriften dieser Organisationen auf Bundesebene finden Sie zudem in der Broschüre „Anschriften“. Jugendmigrationsdienste Soweit Sie als Jugendlicher oder junger Heranwachsender nach Deutschland zugewandert sind, bieten Ihnen die Jugendmigrationsdienste ein auf Ihre individuelle Lebenssituation ausgerichtetes Beratungs- und Betreuungsangebot. Angesprochen hiervon sind junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von zwölf bis 27 Jahren. Gehören Sie zu der genannten Altersgruppe und sind nicht mehr schulpflichtig, beraten Sie die Jugendmigrationsdienste vor, während und nach den Integrationskursen individuell und zielgerichtet, um auf diesem Wege Ihre schulische, berufliche und soziale Integration in Deutschland zu fördern. Bitte nutzen Sie daher die auf kommunaler Ebene bestehenden Angebote. Sie finden sich dann leichter mit den neuen Lebensverhältnissen zurecht und verbessern darüber hinaus Ihre Chancen für eine schulische, berufliche und damit auch soziale Integration in Deutschland. Kernpunkte im Beratungsangebot der Jugendmigrationsdienste sind unter anderem: o individuelle Begleitung durch „Case Management“ und einen Integrationsplan, o Beratungsangebote und Fördermaßnahmen bei integrationsbedingten Problemen oder in Krisensituationen, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Eltern, o Elternsprechstunden oder -abende, um bei Eltern mögliche Berührungsängste abzubauen und ihnen die Bedeutung von Schulabschlüssen und die Notwendigkeit ihrer Mithilfe bei der Fort- und Weiterbildung ihrer Kinder deutlich zu machen, o Entwicklung und Durchführung von Gruppenangeboten unter Einbeziehung einheimischer Jugendlicher, o Vermittlung in weitere Integrationsangebote. Beachten Sie dabei bitte, dass diese aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Angebote einen ganzheitlichen Integrationsansatz verfolgen und sich daher gegebenenfalls auch auf Ihre Familienangehörigen erstrecken können. Die Jugendmigrationsdienste sind bei den nachstehend genannten Trägergruppen der Jugendsozialarbeit zusammengeschlossen: o Bundesarbeitsgemeinschaft Evangelische Jugendsozialarbeit e. V. o Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e. V. o Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit e. V. o Internationaler Bund e. V. mit Deutschem Paritätischen Wohlfahrtsverband und Deutschem Roten Kreuz Internet: www.jmd-portal.de … * Arbeit und Beruf Berufsberatung, Arbeits- und Ausbildungsstellenvermittlung Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten Sie von der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit. Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen bei der Vermittlung und beraten Sie. In Fragen der Berufswahl stehen Berufsberaterinnen und Berufsberater zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die Agenturen als zusätzliches Serviceangebot so genannte Internetarbeitsplätze. Dort haben Sie die Möglichkeit, sich eigenständig über das Angebot aller gemeldeten freien Arbeitsstellen zu informieren. Spezielle Berufsinformationszentren (BIZ) bieten zudem umfassende Informationen über Berufe, Zugangsvoraussetzungen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Unter Umständen kann die Agentur für Arbeit Ihre Arbeitssuche auch finanziell unterstützen, zum Beispiel durch die Übernahme von Bewerbungskosten. Lassen Sie sich daher frühzeitig von der Agentur für Arbeit über sämtliche Möglichkeiten der Kostenerstattung beraten. Wichtige Hilfestellungen bei der Arbeitssuche bieten Ihnen neben den Agenturen für Arbeit private Arbeitsvermittlungen. Sie sollten darüber hinaus auch die Möglichkeit nutzen, in Zeitungen oder Internetbörsen nach Stellenangeboten zu suchen. Eigeninitiative spielt bei der Arbeitsplatzsuche eine entscheidende Rolle. Scheuen Sie sich daher nicht, gegebenenfalls direkt auf mögliche Arbeitgeber zuzugehen und den persönlichen Kontakt zu suchen. … Berufliche Aus- und Weiterbildung Der Arbeitsmarkt erfordert von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine qualifizierte Ausbildung, ein hohes Maß an Anpassungsfähigkeit sowie die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung… Ihre persönliche Bereitschaft zur Weiterbildung ist unverzichtbar, um möglichst schnell den Schritt in das Berufsleben zu schaffen. Auch hier stehen Ihnen zahlreiche Qualifizierungs-, Umschulungs- sowie Weiterbildungsmaßnahmen offen, die unter bestimmten Voraussetzungen auch staatlich gefördert werden können … * Schule und Studium Schularten und Schulpflicht … Nach dem Hauptschul- oder Realschulabschluss kann man entweder eine Schule mit berufs- oder studienqualifizierendem Abschluss besuchen oder aber eine Berufsausbildung im dualen System beginnen. In diesem sind praktische und theoretische Lehrinhalte zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass nach Ablauf der Schulpflicht (9 oder 10 Jahre) noch eine dreijährige Berufsschulpflicht besteht. Die Ausbildung am Gymnasium wird mit dem Abitur – auch allgemeine Hochschulreife genannt – beendet. Dieser Abschluss berechtigt zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Der Schulbesuch an staatlichen Schulen ist kostenlos. … Um als junge Zuwanderin oder als junger Zuwanderer in das deutsche Schulsystem eingegliedert zu werden, bedarf es häufig zusätzlicher Kurse und Förderungen. Je nach Ort gibt es internationale Förderklassen, die die jungen Menschen auf den Übergang in das reguläre Schulsystem vorbereiten. Insbesondere der Übergang in weiterführende Schulen ist häufig schwierig. Die Schulämter vor Ort sind über die Möglichkeiten dieses Übergangs genau informiert. … Ausbildungsförderung Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie oder Ihr Kind während der schulischen Ausbildung oder des Studiums an einer Universität oder Fachhochschule Anspruch auf eine staatliche Ausbildungsförderung (BAföG). Diese muss in der Regel nach Abschluss der Ausbildung teilweise zurückgezahlt werden. … * Gesundheit und Soziales … Teilhabe für behinderte Menschen Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind oder denen eine solche Behinderung droht, haben ein Recht auf Hilfe zur Förderung ihrer Selbstbestimmung und auf gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Schwerbehinderte Menschen genießen vor diesem Hintergrund im Arbeits- und Berufsleben einen besonderen Schutz, zum Beispiel bei Kündigung. Sollten Sie von einer Behinderung oder sogar Schwerbehinderung betroffen sein, erhalten Sie beim Versorgungsamt auf Antrag einen (Schwer-)Behindertenausweis, der den Grad Ihrer Behinderung ausweist. … * Versicherung … Unfallversicherung Die gesetzliche Unfallversicherung unterstützt Sie und Ihre Familie bei der Bewältigung von gesundheitlichen und materiellen Problemen, wenn sie unmittelbare Folge von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sind. Sind Sie noch Auszubildende oder Auszubildender oder bereits als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer beschäftigt, ist Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung Pflicht. Die hierfür anfallenden Versicherungsbeiträge werden vollständig von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber übernommen. … * Religion, Kultur und Medien Religionsgemeinschaften In Deutschland gibt es keine Staatsreligion. Die Trennung von Staat und Kirchen/ Religionsgemeinschaften gehört zu den Grundpfeilern der Rechtsordnung ebenso wie das durch die Verfassung garantierte Grundrecht auf Religionsfreiheit. Daraus folgend ist Deutschland ein weltanschaulich neutraler Staat. Der Staat darf sich also nicht mit einer bestimmten Religion identifizieren. Es besteht aber eine partnerschaftliche Kooperation zwischen Staat und Religionsgemeinschaften in gemeinsamen Anliegen. Alle Religionsgemeinschaften haben das verfassungsrechtlich verbriefte Recht zur Selbstbestimmung in ihren inneren Angelegenheiten. Die Kirchen und Religionsgemeinschaften müssen selbstverständlich ihrerseits die Gesetze achten, die für alle Bürgerinnen und Bürger gelten. Knapp zwei Drittel der Bevölkerung ist christlichen Glaubens und gehört entweder der evangelischen oder katholischen Kirche an. Daneben sind in Deutschland andere christliche Kirchen, zum Beispiel die orthodoxen Kirchen des Ostens, die anderen großen Weltreligionen, vor allem das Judentum und der Islam, und viele kleinere Religionsgemeinschaften vertreten. Die Ländergesetze über die Sonn- und Feiertage berücksichtigen nur die christlichen Feiertage wie den Schutz des Sonntags, Weihnachten, Ostern und Pfingsten. Für hohe Feiertage anderer Religionen gibt es in manchen Bundesländern die Möglichkeit der Befreiung vom Schulunterricht aus religiösen Gründen. An den Schulen wird evangelischer, katholischer und je nach Bedarf auch christlich-orthodoxer und jüdischer Religionsunterricht angeboten. Sofern andere Religionsgemeinschaften bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um mit den Schulen zusammenzuarbeiten, wird zum Teil auch Unterricht in anderen Religionen angeboten, zum Beispiel Islamunterricht oder Islamkunde. Die Erziehungsberechtigten, zumeist also die Eltern, haben das Recht, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen. “ Die Broschüre gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Russisch, Türisch, Arabisch, Polnisch.

http://www.zuwanderung.de/
http://www.bmi.bund.de/
http://www.bamf.de

Quelle: http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Common/Anlagen/Broschueren/2006/WiD__Hauptteil__de,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/WiD_Hauptteil_de.pdf

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