Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Oktober 2007

VERBESSERUNG VON QUALIFIZIERUNG UND BESCHÄFTIGUNGSCHANCEN Zum 1. Oktober 2007 wurden zwei neue Beschäftigungsprogramme eingeführt. Bildungsschwachen Jugendlichen und langzeitarbeitslosen Menschen sollen damit Jobperspektiven eröffnet werden. Menschen mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten sollen mit Hilfe von zwei neuen Förderprogrammen wieder in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden. Dazu wurden verschiedene Maßnahmen beschlossen: “ 1. Beschäftigungszuschuss für Langzeitarbeitslose Für langzeitarbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige mit besonderen Vermittlungshemmnissen wird eine neue Arbeitgeberförderung eingeführt. Mit einem Beschäftigungszuschuss sollen bis Ende 2009 etwa 100.000 Betroffene in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt werden. Voraussetzung der Förderung sind: Mindestens sechs Monate lang wurde versucht, die Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt zu vermitteln. Außerdem ist eine Integration in den Arbeitsmarkt innerhalb der nächsten 24 Monate nicht zu erwarten. Der Beschäftigungszuschuss beträgt maximal 75 Prozent der Lohnkosten. Er ist eine Ermessensleistung und wird in der Regel für 24 Monate gewährt. Er kann  auch wiederholt bewilligt werden, wenn die Fördervoraussetzungen noch vorliegen. Die geförderte Beschäftigung unterliegt nicht der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung.   2. Eingliederungszuschüsse für unter 25-Jährige Junge Arbeitslose, die mindestens seit sechs Monaten arbeitslos gemeldet sind, können von einem so genannten Eingliederungszuschuss profitieren. Das Unternehmen kann für ein Jahr einen Zuschuss in Höhe von 25 bis 50 Prozent des Bruttolohns – höchstens jedoch 1.000 Euro – erhalten. Wenn die Betroffenen keinen Berufsabschluss haben, beträgt der Zuschuss 50 Prozent. Davon müssen dann mindestens 15 Prozent in die weitere berufliche Qualifizierung fließen. Beide Regelungen sind ebenfalls eine Ermessensleistung und zunächst auf drei Jahre bis Ende 2010 befristet. Bis zu 50.000 junge Menschen sollen hierdurch eine Jobperspektive bekommen.   3. Einstiegsqualifizierung gesichert Unternehmen, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung für schwer vermittelbare Jugendliche durchführen, werden ebenfalls gefördert. Zur Zielgruppe gehören vor allem lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen. Neben einem Zuschuss in Höhe von 192 Euro wird ein pauschalierter Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag gezahlt. Diese Einstiegsqualifizierung wird für die Dauer von sechs bis zwölf Monaten gefördert. Insgesamt sollen in den kommenden drei Jahren jeweils 40.000 Ausbildungsplätze bei der Einstiegsqualifizierung unterstützt werden.   4. Stärkere Begleitung der Berufsorientierung Bezuschusst wird künftig auch die sozialpädagogische Begleitung. Sie hilft, benachteiligte Jugendliche im Arbeitsprozess zu stabilisieren und vielleicht auf Dauer zu integrieren. Auch diese Förderung kommt den Unternehmen zuteil. Zudem können Schülerinnen und Schüler häufiger und vertiefter Maßnahmen der Berufsorientierung nutzen. “ Weitere Informationen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales erhältlich. Die Geschäftsanweisung der BA zu Leistungen zur Beschäftigungsförderung nach § 16a SGB II sind mittlerweile verabschiedet. Unter dem Titel „Arbeitshilfe SGB II“ gehen die Geschäftsanweisungen den ARGEn zu. Der Entwurf wurde bereits am 24.09.2007 in den News veröffentlicht. Die endgültige Fassung steht Ihnen im Anhang bereit.

http://www.bundesregierung.de

Quelle: Bundesregierung

Dokumente: 071005_Arbeitshilfe_ENDFASSUNG_BA_BMAS_Wei_doc.pdf

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