Einen Integrationsfonds für junge Einwanderer und Flüchtlinge einrichten

Auszüge aus dem Aufruf zur Einrichtung eines Integrationsfonds für junge Einwanderer und Flüchtlinge:
„Die Landesarbeitsgemeinschaft Jugendsozialarbeit (LAG JSA) in Baden-Württemberg fordert die Bundestutoren der Träger der Jugendmigrationsdienste auf, sich auf der Bundesebene für die Einrichtung eines Förderprogramms in Form eines „Integrationsfonds“ für junge Neueinwanderer einzusetzen. Angesichts der aktuellen und in absehbarer Zeit sich nicht wieder ändernden Flüchtlingssituation in Deutschland, sehen wir einen unbedingten und raschen Handlungsbedarf im Hinblick auf die sprachliche, schulische und berufliche Integration junger Zuwanderer. Neben der schulischen Förderung bedarf es einer außerschulischen Förderung für junge Einwanderer und junge Flüchtlinge. Aufgrund der zahlenmäßigen Entwicklung der Zuwanderung in 2015 und 2016 – und vermutlich auch darüber hinaus – wird derzeit eine Vielzahl schulischer und außerschulischer Förderangebote entwickelt. In der Regel sind diese Projekte zeitlich und finanziell begrenzt und nicht selten von der Haushaltssituation der jeweiligen Kommune abhängig. Häufig basieren diese Projekte ausschließlich auf dem ehrenamtlichen Engagement einzelner Personen, Organisationen und Institutionen, die jedoch regional eher zufällig und kommunal sehr unterschiedlich sind. In den seltensten Fällen sind diese Angebote koordiniert, miteinander verzahnt oder bauen aufeinander auf.

Junge Neueinwanderer, insbesondere im Alter des Übergangs von der Schule in Ausbildung und Beruf, haben oft nur ein kurzes Zeitfenster, um die Voraussetzungen für einen Schulabschluss und damit verbunden eine schulische oder berufliche Ausbildung zu absolvieren. Das Erlernen der deutschen Sprache auf einem adäquaten Niveau, das Nachholen schulischer Fächer zur Erlangung eines Schulabschlusses und die Orientierung in unserem Bildungs- und Ausbildungssystem sind Grundvoraussetzungen und Basis für eine gelingende Integration. Diese Ziele werden von unserem Schulsystem – auch abhängig vom Alter der Seiteneinsteiger – nur noch bedingt erreicht. Besonders gravierend ist die Situation bei nicht mehr Schul- bzw. Berufsschulpflichtigen, die ohne eine adäquate Förderung keine Basis und somit auch keine Chance auf eine Ausbildung und eine spätere qualifizierte Berufstätigkeit haben. Die Altersbegrenzung von 18 Jahren, verankert durch die gesetzliche Schulpflicht, ist für diese jungen Menschen eine Sackgasse. Für diese Zielgruppe sehen wir einen besonders dringenden Handlungsbedarf. (…)

Aktuell sind Politik und Verwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene in erster Linie mit der Unterbringung und Versorgung der Neueinwanderer befasst. Deshalb ist es dringend notwendig parallel dazu, ein Förderprogramm zu installieren, dass die Integrationschancen der Jugendlichen, die auf Dauer bei uns bleiben werden, mit einem individuellen Förderprogramm gesichert werden. (…) Die Finanzierung ist über ein entsprechendes Gesetz oder im Rahmen von Richtlinien sicher zu stellen. In der Zuständigkeit des Bundes (z.B. des BMFSFJ), können die Mittel über die Sozialministerien der Länder und die Bezirksregierungen bzw. Regierungspräsidien an die Landkreise und Kommunen weitergeleitet werden und dort auf Antrag zur individuellen oder institutionellen Förderung verteilt werden.

Die LAG JSA Baden-Württemberg schlägt folgende Ausgestaltung eines Bundesförderprogramms – finanziert über einen „Integrationsfonds“ – vor:

Ziele der Förderung ## sprachliche, schulische und berufliche Integration Antragsberechtigte/Fristen ## Junge Einwanderer mit Bleibeperspektive müssen innerhalb der ersten 12 Monate nach Einreise einen
Förderantrag stellen.
## Dabei wäre zu unterscheiden zwischen Jugendlichen im Alter
– von 10 – 14 Jahren,
– von 15 – 25 Jahren,
– und jungen Erwachsenen ab 26 Jahren.
## Weitere Antragsberechtigte sind Träger von Integrationsangeboten
Förderangebote ## Nachhilfeunterricht und ergänzender Deutschunterricht für Schulpflichtige, außerschulische Nachhilfegruppen,
Einzelnachhilfeunterricht
## Integrationskurse mit sozialpädagogischer Begleitung
## Integrationskurse mit dem Ziel eines qualifizierten Schulabschlusses
## Integrationskurse mit berufsorientierenden Angeboten
## Integrationskurse mit berufsorientierenden Angeboten für begabte Jugendliche
## Anpassungsmaßnahmen zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen (schulisch und beruflich)
## internatsgestützte Förderung/Kurse in Förderschulen für die Zielgruppe, die in der Nähe ihres Wohnortes kein passendes Angebot erhalten.
Förderdauer ## Die Förderdauer wird auf maximal 60 Monate befristet, wobei innerhalb dieses Zeitraums eine Förderung
von mindestens 36 Monaten gewährleistet wird.
Förderumfang ## Die individuelle Förderung wird je nach Maßnahme flexibel gestaltet. Kosten des Lebensunterhalts,
Lernmittel, Fahrtkosten und Maßnahme Kosten mit und ohne auswärtige Unterbringung werden voll finanziert.
Ausblick
Im Rahmen eines solchen Integrationsfonds können länderspezifisch zentrale, überörtliche Förderangebote eingerichtet werden, die im Pendelbereich auch mehrere Landkreise/Regionen einschließen würden. Im Einzelfall können bei entsprechender Organisation der Unterbringung auch länderübergreifende Angebote eingerichtet werden. (…)“

Quelle: LAG JSA Baden-Württemberg

Dokumente: LAG-JSA_Ba_Wue__2016_Appell_Integrationsfonds_2_.pdf

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