In Bayern wurde am Mittwoch (29. November 2017) das „Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze und des Aufnahmegesetzes“ beschlossen. Das Gesetz erschwert die bedarfsgerechte Unterstützung von jungen Volljährigen und eröffnet die Möglichkeit einer standarisierten Niedrigbetreuung von jungen Geflüchteten.



Das Gesetz sieht vor, dass die Kostenerstattung des Landes an die Bezirke auf den Bereich der Minderjährigen begrenzt wird. Die den Kommunen gegenüber erstattungspflichtigen Bezirke müssen künftig einen Großteil der Kosten selber tragen. Das Land will lediglich mit freiwilligen Leistungen in Höhe von 112 Mio. € in den kommenden 2,5 Jahren (ca. 40 Prozent der realen Kosten) unterstützen. Die restlichen Kosten können durch die Bezirksumlage an die Kommunen weitergereicht werden.



Die Folge: Kommunen, die sich stark engagieren und auch junge volljährige Geflüchtete bedarfsgerecht versorgen, werden finanziell abgestraft. Erzielte Erfolge werden gefährdet, da sozialpädagogische Stabilisierung und Begleitung die entscheidenden Faktoren im Übergang sind und voraussichtlich nicht mehr erbracht würden.



Der Bundesfachverband umF beklagt die Öffnung zu einer Zwei-Klassen-Jugendhilfe. Auch für unbegleitete Minderjährige könnte die neue Gesetzeslage negative Auswirkungen haben. Unbegleitete minderjährige Geflüchtete könnten dann vermehrt in Jugendwohnheimen mit geringem Betreuungsschlüssel untergebracht werden. Junge Menschen, die in großen Einrichtungen mit geringer Betreuung leben müssen, statt in dem gesicherten Umfeld einer betreuten Wohngruppe oder bei Pflegeeltern aufzuwachsen, haben es jedoch deutlich schwerer, Erlebtes zu verarbeiten und die notwendige Hilfe beim Ankommen und Weiterkommen zu erhalten. Die Chancen auf einen erfolgreichen Bildungsverlauf und gesellschaftliche Teilhabe würden so gefährdet.“
Link: www.b-umf.de
Quelle: BumF