Zunehmend junge Frauen in Deutschland von Genitalbeschneidung betroffen

Am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen machten der Deutsche Caritasverband (DCV), der katholische Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit IN VIA und der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) auf Frauen und Mädchen aufmerksam, die weibliche Genitalverstümmelungen bzw. -beschneidung über sich ergehen lassen mussten. Die Frauen leiden ein Leben lang unter den körperlichen und psychischen Folgen dieses Eingriffs. Zunehmend seien in Deutschland medizinische und sozialpädagogische Fachkräfte mit den Nöten betroffener Frauen und dem Schutz bedrohter Mädchen konfrontiert. In Deutschland ist die weibliche Genitalbeschneidung verboten. Eva Maria Welskop-Deffaa, Vorstand Fach- und Sozialpolitik des Deutschen Caritasverbandes, spricht von einer Menschenrechtsverletzung, die auch als Asylgrund anerkannt werden kann.

Aufklärung und Prävention sind unerlässlich

Durchgeführt wird Genitalverstümmelung überwiegend in einigen Regionen Afrikas, aber auch in einigen Ländern des Nahen Ostens und Asiens. Mit der Einwanderung von Frauen aus diesen Ländern steigen die Zahlen in Deutschland. Nach einer Erhebung des BMFSFJ wird von bis zu 67.000 betroffenen Frauen und Mädchen und bis zu 14.000 gefährdeten Mädchen ausgegangen.

Um gefährdete Mädchen zu schützen, sollte in Schulen und Angeboten der Jugend- und Familienhilfe eine Auseinandersetzung mit dem Thema gefördert und Beratungsangebote ausgebaut werden. Alle in diesem Feld Tätigen sollten über weibliche Genitalverstümmelung Bescheid wissen und mit potenziell betroffenen Eltern sensibel dazu ins Gespräch kommen können.

Insgesamt ist Genitalbeschneidung, die auch als Genitalverstümmelung bezeichnet wird, ein komplexes Thema. Beschneidungsalter, konkrete Durchführung und damit verknüpfte Erklärungsmuster unterscheiden sich nicht nur zwischen Ländern, sondern zum Teil von Ort zu Ort. Sie zählt als geschlechtsspezifischer Asylgrund. Damit sie als solcher anerkannt wird, müssen die Mitarbeitenden im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das Thema ausreichend sensibilisiert bzw. geschult sein. Es ist ein stark tabuisiertes Thema. Befragungen in Asyl-Anhörungen bedürfen weibliches Personal und Sensibilität.

Die Verbände DCV, IN VIA und SkF erläutern die Problematik in einem Erklärfilm.

Quelle: IN VIA

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