Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung – Evaluation des Akkreditierungsverfahrens liegt vor

Wollen Träger Maßnahmen der Arbeitsförderung nach SGB III anbieten, müssen sie sich seit 2012 akkreditieren. Das Verfahren regelt die „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung“ (AZAV). Dadurch soll die Qualität arbeitsmarktlicher Dienstleistungen abgesichert werden. Das Bundesarbeitsministerium hat überprüfen lassen, ob das Verfahren und dessen Ausgestaltung in der Praxis geeignet sind, das Ziel der Qualitätssicherung zu erreichen. Mit der Evaluation wurde das Forschungsinstitut Betriebliche Bildung beauftragt. Auf insgesamt 237 Seiten wird das Evaluationsdesign und die Durchführung beschrieben sowie die Ergebnisse präsentiert. Zur Evaluation gehörten eine Literaturrecherche, die Befragung von Experten/innen, fachkundigen Stellen, Trägern, Agenturen für Arbeit und Jobcentern sowie Fallstudien. Bei der Sicherung der Durchführungsqualität von Maßnahmen haben die Befragten differenzierte Sichtweisen. Aufwand und Kosten des Verfahrens der Akkreditierung und Zulassung werden von allen befragten Akteuren als hoch und im Verhältnis zum Nutzen als unangemessen eingestuft. Die Evaluation thematisiert auch das Problem der Bundes-Durchschnittskostensätze. Abschließend werden die Ergebnisse in Handlungsempfehlungen zu vier Themenbereichen schriftlich zusammengefasst. In der arbeitsmarktpolitischen Szene wird die Evaluation sehr unterschiedlich bewertet. Einige Organisationen und Verbände äußerten scharfe Kritik.

Quelle: BMAS

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