2016 war für anerkannte Geflüchtete die Pflicht eingeführt worden, drei Jahre in dem Bundesland bleiben zu müssen, in dem ihr Asylverfahren läuft. Zudem können die Länder einen Wohnsitz zuweisen oder den Zuzug in bestimmte Kommunen untersagen. Ausnahmen gibt es etwa in Härtefällen oder wenn anderswo ein Job gefunden wird.
Die Vorgaben sollen verhindern, dass Flüchtlinge vor allem in Ballungszentren wie Berlin oder Hamburg abwandern. Die befristet eingeführte Auflage würde eigentlich am 6. August auslaufen. In einer Anhörung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages kritisch diskutiert. Kommunalverbände und Ausländerbehörden befürworteten die Wohnsitzauflage festzuschreiben. Bedenken äußerte die Caritas. Der Vertreter des Deutschen Caritasverbandes, Bernward Ostrop, wies darauf hin, dass die geltende Regelung in Regionen mit angespanntem Wohnungsmarkt Flüchtlinge dazu zwingen könne, länger als angemessen in Gemeinschaftsunterkünften zu verbleiben. Dies habe nachgerade „integationsschädliche Effekte“. Ostrop plädierte dafür, die Wohnsitzauflage nicht zu entfristen, sondern lediglich um zwei Jahre zu verlängern. FDP, Linke und Grüne kritisierten vor allem, dass die Bundesregierung die 2016 eingeführte Pflicht noch nicht habe wissenschaftlich untersuchen lassen. Damit sei nicht bewiesen, ob die Wohnsitzregelung tatsächlich die Integration fördere und praktisch überhaupt durchgesetzt werde.
Ulla Jelpke (Linke) und Filiz Polat (Grüne) sagten, der mit der Auflage verbundenen Einschränkung der Freizügigkeit von anerkannten Schutzbedürftigen stünde unter anderem die Genfer Flüchtlings-konvention entgegen. Der Eingriff sei nur gerechtfertigt, wenn damit die Integration befördert werde. Diesen Nachweis sei die Regierung aber noch schuldig.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; KNA