Europa und Deutschland befinden sich zunehmend in einer Wohnungskrise. Die Wohnkostenbelastung steigt. Rund 53 Millionen Europäerinnen und Europäer zahlen mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für das Wohnen. Eine neu gegründete Europäische Bürgerinitiative fordert von den EU-Gesetzgebern bessere rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für mehr bezahlbares und soziales Wohnen. Ziel der Bürgerinitiative ist es, innerhalb eines Jahres eine Million Unterschriften von Unterstützern in ganz Europa zu sammeln, damit die gemeinsamen Forderungen sowohl von der EU-Kommission als auch vom Europäischen Parlament angehört und behandelt werden. In Deutschland müssen mindestens 72.000 Unterschriften gesammelt werden. Ab Ende April 2019 kann auf Listen unterschrieben werden, die beim DGB, DMB und den örtlichen Mietervereinen ausliegen.
Ziele und Forderungen der Europäischen Bürgerinitiative:
- Keine Beschränkung der Zielgruppen des geförderten Wohnungsbaus. Der Zugang zu leistbarem, sozialem Wohnen darf nicht durch die EU beschränkt werden.
- Öffentliche Investitionen von Gebietskörperschaften für leistbares, bezahlbares Wohnen müssen von den Maastricht-Kriterien ausgenommen werden.
- Gemeinnützige Wohnbauträger müssen Finanzmittel von der Europäischen Investitionsbank zu verbesserten Konditionen erhalten.
- Kurzzeitvermietungen von Wohnraum über digitale Plattformen dürfen bezahlbaren Wohnraum nicht reduzieren, sind gerecht auf europäischer Ebene zu regeln.
- Um den Wohnbedarf in den europäischen Regionen darstellen zu können, müssen entsprechende Daten europaweit standardisiert erhoben werden.
Auch wenn die EU-Mitgliedsstaaten selbst dafür verantwortlich sind, bezahlbaren Wohnraum bereit zu stellen, gibt es EU-Vorgaben, die zu ändern sind. Notwendige Investitionen in die soziale Infrastruktur werden durch Vorgaben auf EU-Ebene erschwert.
Der DGB-Teil der Initiative fordert daher ergänzend, dass Investitionen des Bundes, der Länder, Städte und Gemeinden in bezahlbares und soziales Wohnen von den Maastricht-Kriterien ausgenommen werden. Dies soll insbesondere für die Vergabe öffentlicher Wohnbauförderungsdarlehen gelten. Auf diese Weise sollen öffentliche Investitionen in bezahlbaren Wohnbau erleichtert und attraktiver gemacht werden.
Quelle: Deutscher Mieterbund; DGB