Neue Förderrichtlinie für die vertiefte Berufsorientierung Geflüchteter

Die neue Förderrichtlinie ersetzt für Neuanträge die Richtlinie für die Förderung der vertieften Berufsorientierung junger Flüchtlinge zu ihrer Integration in eine berufliche Ausbildung im Handwerk (Berufsorientierung für Flüchtlinge – BOF) vom 29. August 2017. Gegenstand der Förderung sind Kurse zur Berufsorientierung und -vorbereitung, die mindestens 13 und höchstens 26 Wochen dauern. Antragsberechtigt sind: – juristische Personen des öffentlichen Rechts, sowie – im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von ÜBS oder vergleichbaren Berufsbildungsstätten sind. Vergleichbare Berufsbildungsstätten, die über eine entsprechende Erfahrung im fachpraktischen Teil der beruflichen Erstausbildung verfügen, kommen als Träger oder als Kooperationspartner eines BOF-Kurses ebenfalls in Frage. Hierzu zählen auch die Berufsbildungswerke, die für Jugendliche mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen außerbetriebliche Erstausbildung in integrativer Form bieten.

Antragsverfahren und Höhe der Zuwendung

Für die Durchführung der BOF-Kurse in Vollzeit wird ein Festbetrag in Höhe von 350 Euro je Teilnehmerin/Teilnehmer und Woche als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Durchführung der Maßnahme in Teilzeit reduziert sich der Festbetrag auf 220 Euro je Teilnehmerin/Teilnehmer und Woche. Ein Kurs mit einer vereinbarten regelmäßigen Anwesenheitszeit von mindestens 35 Stunden pro Woche gilt als Vollzeit.

Mit der Durchführung des Programms wird das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) beauftragt. Förderanträge können ab sofort fortlaufend, spätestens zwei Monate vor Beginn des geplanten Kurses, gestellt werden. Die Kurse müssen spätestens am 31. Dezember 2019 enden.

Die Förderung muss für mindestens eine Gruppe mit höchstens zwölf Teilnehmenden beantragt werden. Für die Antragstellung ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline)

zu nutzen. Hier ist die Fördermaßnahme „Berufsorientierungsprogramm für Flüchtlinge“ des BMBF auszuwählen. Das elektronische Antragssystem leitet im Anschluss durch das weitere Antragsverfahren. Es ist eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierfassung des über „easy-Online“ gestellten Antrags einschließlich einer Projektbeschreibung einzureichen (Postfach 20 12 64, 53142 Bonn). Zudem ist eine Erklärung abzugeben, dass ausreichend Praktikumsplätze in Betrieben zur Verfügung stehen, die auch Ausbildungsplätze bereitstellen.

Quelle: BMBF

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