Im Rahmen des gerade gestarteten achten Bundeswettbewerb „Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention“ sind Städte und Gemeinden aufgerufen, Maßnahmen und Konzepte zum Thema „Wirkungsvolle Suchtprävention vor Ort“ einzureichen. Gesucht und ausgezeichnet werden wirkungsvolle Maßnahmen und Projekte in allen Bereichen der kommunalen Suchtprävention. Dazu gehören suchtübergreifende Prävention, substanzspezifische Prävention zu Themen wie Alkohol, Tabak, Medikamente, Cannabis, synthetische Drogen oder die Prävention substanzungebundener Süchte, beispielsweise des pathologischen Glücksspiels oder exzessiver Computerspiel- und Internetnutzung. Ziel des Wettbewerbs ist es, erfolgreiche Konzepte der Suchtprävention bundesweit bekannt zu machen, damit andere Städte, Gemeinden oder Kreise sie ebenfalls nutzen können.
Insgesamt 80.000 Euro Preisgelder für die Gewinner
Die Gewinner-Beiträge werden mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro prämiert. Der GKV-Spitzenverband lobt im Rahmen dieses Wettbewerbes zusätzlich einen Sonderpreis aus, der mit 20.000 Euro dotiert ist. Er ist Teil eines Förderprogramms, mit dem kommunale Projekte zur Gesundheitsförderung für sozial und gesundheitlich benachteiligte Menschen unterstützt werden.
Teilnahmeberechtigt sind alle deutschen Städte, Gemeinden, Landkreise und darüber hinaus Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter, wie Wohlfahrtsverbände, Betriebe oder private Initiativen, können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.
Wirkungsvoll im Sinne des Wettbewerbs können Maßnahmen und Projekte sein, die
- bereits in der Konzeptphase festlegen, welche Wirkungen erreicht und mit welchen Indikatoren diese überprüft werden sollen,
- ein Qualitätsmanagement installiert haben,
- mittel- bis langfristig angelegt sind und nachhaltige Strukturen aufgebaut haben,
- suchtspezifische Themen mit der Stärkung von Selbstwirksamkeit und der Förderung von Lebenskompetenzen verknüpfen,
- einen Fokus auf Kinder und Jugendliche legen, damit sie bereits frühzeitig lernen, Probleme ohne Suchtmittel zu bewältigen,
- gezielt suchtbelastete Familien ansprechen, um das „Weitergeben“ von Suchterkrankungen in die nächste Generation zu vermeiden,
- adäquate Zugangswege zur Zielgruppe nutzen,
- einen Transfer in andere Kommunen leisten.
Für die Teilnahme sollte mindestens eine dieser Bedingungen erfüllt sein.
Anmeldeunterlagen stehen auf der Website zur Verfügung. Die Beiträge können bis zum 15. Januar 2020 eingereicht werden. Im Juni 2020 findet in Berlin die Preisverleihung statt.
Der Wettbewerb wird durchgeführt von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Daniela Ludwig, und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und des GKV-Spitzenverbandes. Mit der Betreuung ist das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) beauftragt.
Quelle: Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, BZgA, GKV-Spitzenverband