Den Grünen ist der Arbeitsmarkt nicht inklusiv genug. Sie fordern für Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen das gleiche Recht auf Arbeit. Damit sie es auch wahrnehmen können, müsse der Arbeitsmarkt inklusiv werden. Das heißt, es muss auch für diejenigen Arbeitsplätze geben, die viel Unterstützung brauchen, um eine Tätigkeit zu erlernen oder auszuführen.
Für mehr als 310.000 Menschen mit Behinderungen beschränkt sich die Teilhabe am Arbeitsleben zurzeit noch darauf, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten. Die Grünen kritisieren, wer einmal in der Werkstatt arbeitet, habe zudem kaum eine Chance, sie wieder zu verlassen. Mit unter 1 Prozent sei die Vermittlungsquote auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nahezu nichtexistent.
Nach ihrer Auffassung hat die Bundesregierung es versäumt, konsequent weitere Schritte in Richtung eines inklusiven allgemeinen Arbeitsmarktes zu gehen. In einer kleinen Anfrage wollen die Grünen daher Auskunft von der Bundesregierung erhalten, über Qualifizierung in Werkstätten und Übergangsmöglichkeiten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
In ihrer Antwort weist die Bundesregierung die Interpretation zurück, dass Werkstätten für behinderte Menschen eine berufliche Sackgasse ohne ausreichende Perspektiven für die dort Arbeitenden sind. Die Regierung stellt klar, die Leistungen der Werkstätten seien auch darauf gerichtet, die im Berufsbildungsbereich erworbene Leistungsfähigkeit zu erhalten und zu verbessern. Mit diesem Ziel böten die Werkstätten zahlreiche arbeitsbegleitende Maßnahmen an, außerdem seien sie laut SGB IX dazu verpflichtet, den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern.“
Quelle: Heute im Bundestag