Sind die offiziellen Sanktionsquoten klein gerechnet?

Die Linkspartei wirft der Bundesagentur für Arbeit (BA) vor, die Quote der mit Sanktionen belegten Hartz-IV-Empfänger kleinzurechnen. Nach BA Auskunft wurden von 5,52 Millionen Menschen, die 2017 Hartz-IV-Leistungen bezogen, rund 457.000 mindestens einmal mit einer Sanktion belegt. Daten dazu hatte die Linken-Vorsitzende, Katja Kipping, erfragt. Das ergebe eine Sanktionsquote von 8,3 Prozent für 2017, stellt Kipping in der Auswertung der Daten fest. Die BA gibt offiziell jedoch Sanktionsquoten von 3,1 Prozent an.

Verschleiert die Berechnungsmehtode der BA das tatsächliche Ausmaß der Sanktionspraxis?

Wie kommt es zu solch unterschiedlichen Zahlen bei den Sanktionsquoten? Während die Linken-Parteichefin sich auf die Zahl der Menschen bezieht, die im Jahresverlauf mindestens einmal sanktioniert wurden, erfasst die von der BA genannte Quote die Zahl der Hartz-IV-Empfänger, die jeden Monat an einem bestimmten Tag von Sanktionen betroffen sind. Die BA kommt mit ihrer „stichtagsbezogene Monatsquote“ also auf viel weniger sanktionierte Menschen als Kipping. Vor allem bei jungen Menschen unter 25 Jahren machen die verschiedenen Betrachtungsweisen eine deutlichen Unterschied: Bei Kippings Betrachtungsweise läge die Sanktionsqoute bei U25-Jährigen bei neun Prozent. Laut der Linken wäre fast jeder elfte Jugendliche im Hartz IV-Bezug von Sanktionen betroffen. Bei den Älteren wäre es jeder Zwölfte. In einem Kommentar auf ihrer Homepage fordert Kipping erneut die Sanktionen abzuschaffen. Zahlen für 2018 lagen noch nicht vor.

Quelle: Die Linke; Katja Kipping; epd

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