Familien mit sehr kleinen Einkommen, die aber kein Bürgergeld beziehen, haben Anspruch auf den sogenannten Kinderzuschlag (KiZ). Der KiZ wurde 2005 eingeführt. Mit ihm sollen diejenigen Eltern unterstützt werden, deren Einkommen zwar für den eigenen Lebensunterhalt ausreicht, nicht jedoch für den der gesamten Familie. Es ist eine zusätzliche Leistung zum Kindergeld, weshalb diese Leistung umgangssprachlich auch als Kindergeldzuschlag bekannt ist und seine gesetzliche Grundlage im § 6a Bundeskindergeldgesetz (BKGG) hat. Seit Jahren werden die mangelnde Bekanntheit und die Komplexität des Antragsprozesses als Probleme bei der Inanspruchnahme wahrgenommen. Eine Reform im Jahr 2019 sollte unter anderem diesen Umstand beheben. Eine Studie der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) aus dem Jahr 2022 kommt allerdings zu dem Ergebnis, dass noch immer erhebliche Missstände bestehen. Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag wollte nun Genaueres von der Bundesregierung zum KiZ und dessen Inanspruchnahme wissen.
Mangelnde Bekanntheit und Komplexität der Leistung
Kinderzuschlag können Elternpaare oder Alleinerziehende erhalten, wenn im Haushalt ein unverheiratetes Kind lebt, welches das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und zudem für dieses Kind Anspruch auf Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung besteht.
Um überhaupt einen Anspruch auf den KiZ zu haben, muss man für einen Zeitraum von 6 Monaten vor der Antragstellung über ein Mindesteinkommen aus eigenen Einkünften verfügen. Diese können beispielsweise aus Erwerbseinkommen oder auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, Elterngeld oder ähnlichem stammen. Ab 600 Euro brutto bei Alleinerziehenden und 900 Euro bei Paaren kann die Leistung zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden. Sie beträgt monatlich maximal 250 Euro pro Kind. Je höher das elterliche Einkommen, desto geringer fällt der Zuschlag aus.
Für knapp 800.000 Kinder wurde im Dezember 2022 die Leistung ausgezahlt. Im Laufe des Jahres 2022 war die Zahl der erreichten Kinder um über 100.000 angestiegen. Auch wenn der Bundesregierung keine Erhebungen und auch keine verlässlichen und belastbaren Schätzungen vorliegen, geht sie davon aus, dass nur jedes dritte anspruchsberechtigte Kind vom KiZ profitiert. Expert*innen sind sich einig: Die bloße Erhöhung des Kinderzuschlags ab Januar 2023 im dritten Entlastungspaket wird nicht zu einem massiven Zuwachs in der Bekanntheit der Leistung führen. Die Ampel plant, den Kinderzuschlag und andere staatliche Leistungen für Kinder künftig in der sogenannten Kindergrundsicherung zusammenzuführen.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken enthält auch tabellarische Daten zum Aufkommen der Anträge nach Bundesländern in den vergangenen Jahren, zu Ablehnungsgründen und zur durchschnittlichen Bearbeitungsdauer.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; dpa; Die Linke; sueddeutsche.de