Sofern es bei Hartz-4-Empfängern ein Einkommen zu berücksichtigen gibt, muss dieses als vorrangige Leistung auf den Regelsatz angerechnet werden. Als Einkommen zählen beispielsweise Lohn und Gehalt sowie Kindergeld. Je nach Höhe ergibt sich daraus ein geringerer Regelsatz für den Bedürftigen. Klarheit über die Frage, welches Einkommen sich auf den Regelsatz auswirkt, schafft der umfangreiche Ratgeber der Interessengemeinschaft Sozialrecht.
Anrechnung von Einkommen
Welches Einkommen berücksichtigt werden muss, ergibt sich aus §§ 11 bis 11b Sozialgesetzbuch (SGB) II sowie aus der Arbeitslosengeld-II-Verordnung. Wichtig ist in jedem Fall, dass alle Einnahmen in Geld zu berücksichtigen sind. Sachbezüge, die im Rahmen einer Erwerbstätigkeit oder des Bundesfreiwilligendienstes zufließen, sind ebenfalls entscheidend.
Der Ratgeber liefert Informationen zu den Fragestellungen
- Welches Einkommen wird auf Hartz IV angerechnet?
- Welche Freibeträge gelten bei der Hartz-IV-Anrechnung vom Einkommen?
- Welche Einkünfte bei Hartz IV gelten nicht als anrechenbares Einkommen?
- Wie verhält es sich mit Darlehen, Pflegegeld, Zuverdienst uvm.?
Hier geht es zum Ratgeber: https://www.hartz4.net/einkommen/
Quelle: Interessensgemeinschaft Sozialrecht e. V.