Welche Änderungen bringt die BAföG-Reform?

Studierende, Menschen in Ausbildung und Schüler*innen können u. a. über das Bundesausbildungsförderungsgesetz – kurz BAföG – gefördert werden. Die Ampelkoalition hat im Koalitionsvertrag eine Reform des BAföG vereinbart. Mit einem Beschluss des Kabinetts legt die Regierung nun erste Vorschläge für die Reform vor. Ziel der BAföG Reform ist es, mehr jungen Menschen und Erwachsenen unabhängig von ihrer Herkunft oder der finanziellen Situation ihrer Familie, bessere Bildungschancen zu bieten und Teilhabe und Aufstieg zu ermöglichen. Der Zugang zur Förderung soll für mehr Menschen geöffnet werden. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. fordert u. a. im Zuge der BAföG-Modernisierung die Attraktivität vollzeitschulischer Ausbildung zu stärken und die Rahmenbedingungen für eine Förderung zu verbessern. Insbesondere sollte der Zugang zum Jugendwohnen für
schulische Auszubildende erleichtert werden. Auch reichen die geplanten Steigerungen der Fördersätze insbesondere bei den Mietkostenzuschüssen bei weitem nicht aus. Die Forderungen formulierte die BAG KJS in einer Stellungnahme zu den ersten 100 Tagen der neuen Bundesregierung im Amt.

Was sieht die BAföG-Reform vor?

  • Die Erhöhung der Freibeträge um 20 Prozent, die Anhebung der Bedarfssätze und des Kinderbetreuungszuschlags um 5 Prozent sowie die Anhebung des Wohnzuschlags für Empfängerinnen und Empfänger, die nicht bei den Eltern wohnen, auf 360 Euro. 
  • Die Altersgrenze auf 45 Jahre zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts anheben und vereinheitlichen. 
  • Die digitale Beantragung des BAföG soll vereinfacht werden. Bis hin zu einem komplett digitalen Verfahren. 
  • Künftig sollen einjährige, in sich abgeschlossene Auslandsstudiengängen gefördert werden, auch wenn sie komplett in Drittstaaten (außerhalb der EU) absolviert werden. 
  • Die Möglichkeit der Darlehensrestschuld nach 20 Jahren zu erlassen, soll auch für Rückzahlungsverpflichtete in Altfällen ermöglicht werden. 
  • Um bei bundesweiten gravierenden Krisensituationen, wie beispielsweise der Corona-Pandemie, schneller handeln zu können, soll die Bundesregierung künftig die Förderungsdauer des BAföG bei Bedarf entsprechend angemessen verlängern können. 

Die Änderungen sollen zum 1. August 2022 in Kraft treten und die Wirkung damit für BAföG-Geförderte bereits im kommenden Wintersemester oder Schuljahr spürbar sein. Weitere Maßnahmen sollen folgen. Die Vorhaben des Koalitionsvertrags, um die Situation für eingewanderte und geflüchtete Studierende und Auszubildende zu verbessern, hatte die BAG KJS zusammen mit der Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule kommentiert. Die Weiterentwicklung des BAföGs trägt wesentlich dazu bei. 

Quelle: BMBF/Bundesregierung; BAG KJS 

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