Weiterhin Kerngruppen der Beschäftigten vom Niedriglohn betroffen

Die Niedriglohnbeschäftigung nimmt ab, aber die Stundenlöhne von gering Qualifizierten und Minijobber*innen liegen weiter meist deutlich unterhalb der Niedriglohnschwelle – das ist das Fazit des neuesten Reports des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) an der Universität Duisburg-Essen. Die Schwelle hat sich von 10,22 € im Jahr 2015 auf 11,21 € brutto pro Stunde im Jahr 2018 um fast 1 € deutlich erhöht. Trotz dieser Lohnerhöhungen am unteren Rand der Lohnverteilung durch Einführung des gesetzlichen Mindestlohns im Januar 2015 stagnierte der Anteil der Niedriglohnbeschäftigten bis 2017 auf einem im Vergleich der EU-Länder besonders hohen Niveau. Im Jahr 2018 ging der Umfang der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland erstmals seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zurück auf 21,8%. Das Niedriglohnrisiko ist vor allem in Ostdeutschland gesunken, während es sich in Westdeutschland kaum verändert hat. Vom gesetzlichen Mindestlohn besonders profitiert haben Gruppen mit einem überdurchschnittlich hohen Niedriglohnrisiko (Frauen, Jüngere und Ältere, Ausländer*innen und befristet Beschäftigte). Die Stundenlöhne von gering Qualifizierten liegen hingegen weiterhin meist deutlich unterhalb der Niedriglohnschwelle. Eine Besonderheit der Niedriglohnbeschäftigung in Deutschland besteht weiterhin darin, dass von Niedriglöhnen in hohem Maße auch Kerngruppen der Beschäftigten betroffen sind: Fast drei Viertel der Niedriglohnbeschäftigten haben eine abgeschlossene Berufsausbildung und gut 40% sind Vollzeitbeschäftigte.

Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen

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