Die HEGA 2012/03 der Bundesagentur für Arbeit regelt die weiteren Ausführungsbestimmungen und ist Grundlage für die Bearbeitung der BAB-Anträge bei den örtlichen Agenturen. Für die Übernahme der Kosten im Jugendwohnheim ist der verhandelte Entgeltsatz nach §78a-g SGB VIII zu Grunde gelegt.
Für über 18-Jährige beinhalten die Heimkosten:
##Kostenanteile für die Aufsicht sind bei volljährigen Auszubildenden nicht abzusetzen
Für unter 18-Jährige beinhalten die Heimkosten:
Somit ist für über 18-jährige Bewohner im Jugendwohnen der Entgeltsatz um die verminderten Kosten der zusätzlichen sozialpädagogischen Betreuung für Minderjährige zu reduzieren. Diese Kosten sind individuell für jede Einrichtung zu ermitteln und in Abzug zu bringen.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle von AUSWÄRTS ZUHAUSE
Quelle: BA; Newslwetter AUSWÄRTS ZU HAUSE
Dokumente: HEGA_03_2012_BAB_Anlage.pdf