Vorbereitet: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung

Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) auf den Weg gebracht. Damit unterstützt der Bund in dieser Legislaturperiode die Länder mit 2 Milliarden Euro beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung. Die Investitionen dienen der Vorbereitung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, der ab 2025 in Kraft treten soll. Gefördert werden soll der quantitative und qualitative Ausbau vonGanztagsangeboten über Finanzhilfen für Investitionen an die Länder.

Quelle: Bundesregierung; BMFSFJ

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