Novellierung des SGB VIII durch KJVVG

„Nachdem der Bundesrat seine Stellungnahme abgegeben hat, hat die Bundesregierung nunmehr den Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung in der Kinder- und Jugendhilfe (KJVVG) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf wird in den Fachausschüssen des Bundestages weiter beraten, bevor er dann zur endgültigen Verabschiedung im Rahmen der 2. und 3. Lesung erneut im Bundestagsplenum zu beraten ist. Mit einer Verabschiedung vor der Sommerpause ist zu rechnen.

Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor: ##Die Regelungen zur Kostenbeitragserhebung für vollstationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe werden an die aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen angepasst.
##Vor dem Hintergrund eines Urteils des OVG Berlin-Brandenburg wird klargestellt, dass sich die Rechtsgrundlage für die Anregung und Förderung des Bundes bei der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe auch auf überregionale Tätigkeiten politischer Jugendorganisationen auf dem Gebiet der politischen Bildung, der Jugendverbandsarbeit und der internationalen Jugendarbeit als Teilbereiche der Jugendarbeit bezieht.
##Zur Verbesserung der Datenlage in der Kinder- und Jugendhilfe werden insbesondere die statistischen Erhebungen zur Kinder- und Jugendarbeit neu konzipiert.
##Die Unterstützung der Kinder und Jugendlichen beim Umgang mit den umgangsberechtigten Personen wird auf den Umgang mit dem leiblichen, nicht rechtlichen Vater ausgedehnt.“

Den Gesetzentwurf in vollem Umfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages; LWL Westfalen-Münster

Dokumente: KJVVG_Ge_BReg_BT_Drs_10042013.pdf

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