„In der Bundesrepublik Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2014 noch 408 Jobcenter. Von diesen sind 303 „gemeinsame Einrichtungen“ der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagenturen) und der jeweiligen Kommune (kreisfreie Stadt, Landkreis) (gE: § 44b SGB II) und 105 „zugelassene kommunale Träger“(zkT: § 6a SGB II).
Sowohl die 303 Jobcenter gE als auch die 105 Jobcenter zkT erhalten vom Bund (aus dem Bundeshaushalt) u. a. Mittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und Mittel für den Bundesanteil (84,8 Prozent) an den „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“. 15,2 Prozent der „Gesamtverwaltungskosten“ sind von den Kommunen zu tragen. Die im Bundeshaushalt in zweigetrennten Haushaltstiteln veranschlagten Bundesmittel für Eingliederungsleistungen und den Anteil des Bundes an den Verwaltungskosten sind gegenseitig deckungsfähig.
Umschichtung von 450 Millionen der knapp 2,6 Milliarden Euro für SGB II-Eingliederungsleistungen?
Nach 327 Millionen Euro im vergangenen Haushaltsjahr könnten im Verlauf des Haushaltsjahres 2014 von den 303 Jobcentern gE insgesamt bis zu 450 Millionen Euro der Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ gesperrt und in deren Verwaltungskostenbudgets umgeschichtet werden – bis zu 450 Millionen Euro der knapp 2,6 Milliarden Euro für SGB II-Eingliederungsleistungen dieser 303 Jobcenter.
Die Träger der „gemeinsamen Einrichtungen“ (Jobcenter gE), insbesondere die Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagenturen), werben für Verständnis für diese Umschichtungen von SGB II Eingliederungsmitteln. Wenn Umschichtungen von den in den vergangenen Jahren drastisch gekürzten SGB II-Eingliederungsmitteln öffentlich thematisiert werden, wird auf „nicht auskömmliche Zuweisungen“ durch den Bund, steigende Personal- und Sachkosten der Jobcenter und notwendige Mehrausgaben für mehr und besser qualifiziertes Personal – hingewiesen. Und es wird an die rechtliche Zulässigkeit dieser Umschichtungen erinnert.
Verständnis haben ohne Transparenz? Über den einen Teil des Gesamtbudgets für SGB II-Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten wird i.d.R. sehr ausführlich informiert: über die nach Umschichtungen verbleibenden Mittel für die SGB II – Eingliederungsleistungen. Zu Beginn eines Haushaltsjahres erfolgen diese Informationen im Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm, das i.d.R. von den Jobcentern veröffentlicht wird. Nach Abschluss eines Haushaltsjahres wird über diesen Teil des Gesamtbudgets in den zu veröffentlichenden Eingliederungsbilanzen (§ 54 SGB II) informiert.
Über den inzwischen weit größeren Teil des „Gesamtbudgets“ der „gemeinsamen Einrichtungen“ wird dagegen (immer oder i.d.R.) ausschließlich intern (Trägerversammlung) berichtet: Wirtschaftspläne (Haushalte mit den Stellenplänen), Jahresabschlüsse (Haushaltsrechnungen), das alles wird wie in Zeiten des Feudalismus behandelt. Der Haushaltsgrundsatz „Öffentlichkeit“ und auch die Informationsfreiheit“ scheinen für diesen Teil des „Gesamtbudgets“ nicht zu gelten.“
www.biaj.de
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe