Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung dynamisieren

Die Höchstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigung (Mini-Jobs) und Beschäftigung in der Gleitzone (Midi-Jobs) sollen nach dem Willen der FDP-Fraktion dynamisch erhöht werden können. Dazu haben die Liberalen einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie kritisieren, dass diese Verdienstgrenzen seit 2013 nicht angehoben worden seien, weil die derzeit starren Regelungen keine automatische Anpassung an die allgemeine Lohnentwicklung zulassen würden. Mit jeder Erhöhung des Mindestlohns würden sich deshalb die Stunden, die Beschäftigte im Rahmen von Mini- oder Midi-Jobs arbeiten dürften, reduzieren. Die Lösung aus FDP-Sicht: Die bisher starr und unflexibel ausgestalteten Verdienstgrenzen bei geringfügiger Beschäftigung oder Beschäftigung in der Gleitzone werden dynamisiert. Zum 01. Januar 2019 wird die Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung auf das 60-fache des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns festgelegt. Die Verdienstgrenze für eine Beschäftigung in der Gleitzone wird auf das 145-fache des Mindestlohns festgelegt. Die neue Festlegung der Verdienstgrenzen bewirke eine Entlastung vor allem für geringere Einkommen.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Ähnliche Artikel

Standpunkt zum Reformgesetz der Kinder- und Jugendhilfe

Das Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz (KJHSRG) steht vor der parlamentarischen Beratung. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat zum Gesetz (KJHSRG) einen klaren Standpunkt (im Wortlaut):

Sozialstaat reformieren, Armut bekämpfen

Eine neue Studie des ifo-Instituts im Auftrag des AWO Bundesverbandes zeigt: Eine Zusammenführung von Sozialleistungen kann so gestaltet werden, dass Armutsrisiken sinken – insbesondere für

Zum Inhalt springen