Liefern gesetzliche Neuregelungen unbegeleitete Minderjährige schutzlos dem Erwachsenensystem aus?

Das Datenaustauschverbesserungsfortentwicklungsgesetz wird zeitnah im Kabinett beraten. Entgegen des Namens, verbergen sich dahinter umfassende Änderungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die eine faktische Abschaffung des Vorrangs der Jugendhilfe und einen Umbau der Ankunftssituation bedeuten.

Das Verfahren der Identifizierung und Erstunterbringung unbegleiteter Minderjähriger würde nicht länger durch die Jugendämter, sondern durch die Bundespolizei oder in Erstaufnahmeeinrichtungen für Erwachsene erfolgen. Hierdurch drohen unbegleitete Minderjährige, deren Alter falsch eingeschätzt wurde, dauerhaft im Unterbringungs- und Versorgungssystems für Erwachsene zu verbleiben.

Personen, die unbegleitete Minderjährige sein könnten, würden nicht mehr wie bisher umgehend dem Jugendamt zugeführt, um ihre Schutzbedürftigkeit einzuschätzen und sie umgehend vor Gefahren zu schützen, sondern müssten zunächst durch Ordnungsbehörden, vorrangig Bundespolizei und Erstaufnahmeeinrichtungen, als unbegleitet und minderjährig eingeschätzt werden, bevor eine Inobhutnahme durch das Jugendamt erfolgt.

Dabei fehlt den Ordnungsbehörden die fachliche Qualifikation, sowohl für die Identifizierung als auch im Umgang mit dieser besonders schutzbedürftigen Personengruppe – nationale Kinderschutzstandards würden so unterlaufen.“

Der Bundesfachverband unbegleiteter minderjährige Flüchtlinge führt seine Bedenken in einer Stellungnahme aus. Das Papier zum Download im Anhang.

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Quelle: BumF

Dokumente: 2017_03_20_BumF_StellungnahmeDatenaustauschfG.pdf

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