Nachhilfe für die Nachhilfe im Bildungspaket

Auszüge aus dem Zehn-Punkte zur Lernförderung im Bildungs- und Teilhabepaket „Nachhilfe für das Bildungspaket“ von Sebastian Gallander im Auftrag der Vodafone Stiftung in Kooperation mit der Stiftung Neue Verantwortung:
Vorschläge für die örtlichen Träger des Bildungs- und Teilhabepakets

1 Das Verwaltungsverfahren sollte vereinfacht werden, indem möglichst viele administrative Schritte gebündelt werden
Eines der größten Probleme bei der Lernförderung ist der hohe Verwaltungsaufwand – sowohl für die betreffenden Eltern als auch für die zuständigen Behörden. Das Verfahren lässt sich jedoch vereinfachen, indem man die vielen bislang vorgesehenen Einzelschritte so weit wie möglich bündelt: ## In jeder Kommune sollte es möglichst einen zentralen Ansprechpartner* geben, der eine enge Zusammenarbeit zwischen Schulen bzw. Schulverwaltung und Sozialverwaltung sowie allen weiteren beteiligten Behörden koordiniert. …
## Die Eltern sollten möglichst nur einmal einen Antrag für alle Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets stellen müssen. Dies befreit die Eltern von der Last, für die Lernförderung einen gesonderten Antrag stellen zu müssen. Dies entlastet aber auch die zuständigen Behörden, für jede einzelne Leistung einen einzelnen Antrag bearbeiten zu müssen. …
## Die Träger des Bildungs- und Teilhabepakets bzw. die Schulen selbst sollten sich mit geeigneten Anbietern vor Ort abstimmen, die sodann – optimalerweise jeweils für eine oder mehrere Schulen – den gesamten Nachhilfeunterricht in die Hand nehmen. …

2 Die Lernförderung sollte in enger Kooperation mit den Schulen durchgeführt werden
Die Lehrer wissen am besten, welcher Schüler Lernförderung braucht und wie diese mit dem regulären Lehrplan verzahnt werden muss. Deshalb sollte die Lernförderung stets in enger Abstimmung mit den Lehrern durchgeführt werden, wenn möglich auch direkt im Schulgebäude, sodass den Schülern die Umgebung vertraut ist und sie keine zusätzlichen Fahrtkosten tragen müssen. …

3 Die Schulen sollten noch stärker auf die Lernförderung aufmerksam machen
Gemäß § 17 SGB I sind die örtlichen Träger grundsätzlich dazu verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen erhält. Deshalb werden sie die Eltern ohnehin auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets aufmerksam machen. Gerade bei der Lernförderung sollten jedoch auch die Schulen vor Ort noch aktiver auf die Eltern, deren Kinder Nachhilfe benötigen, zugehen, sie informieren, das Antragsformular bereithalten und ihnen beim Ausfüllen bzw. Einreichen behilflich sein. Die örtlichen Träger – d. h. die Kreise und kreisfreien Städte bzw. die Jobcenter – sollten die Schulen aber auch dabei unterstützen, … durch regelmäßigen Austausch, Vor-Ort-Besuche und Informationsmaterialien sehr gut gelingt. …

5 Die Lernförderung sollte auch für diejenigen Kinder stärker geöffnet werden, die nicht Bildungs-und-Teilhabepaket-berechtigt sind, deren Eltern sich aber trotzdem keinen Nachhilfelehrer für sie leisten können
Die Lernförderung steht prinzipiell nur für diejenigen Kinder zur Verfügung, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe nach dem SGB XII, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen oder Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG sind. Es gibt jedoch auch Eltern, die zwar gerade so viel verdienen, dass sie keine dieser staatlichen Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen müssen, aber eben auch nicht so viel, um einen Nachhilfelehrer für ihre Kinder bezahlen zu können. Laut Sozialgesetzbuch II (§ 7 Abs. 2 Satz 3) sind jedoch auch diese Eltern berechtigt, für ihre Kinder eine kostenfreie Lernförderung zu beantragen. Allerdings ist dies bisher nicht allgemein bekannt und mit sehr hohem Aufwand für die Eltern verbunden, u. a. weil sie ihre gesamten Einkommensverhältnisse offenlegen müssen. Damit auch diese Kinder von der Lernförderung profitieren können, sollten die örtlichen Träger und die Schulen die Eltern stärker über diese Möglichkeit informieren. Mittelfristig sollte jedoch versucht werden, auch für diese Eltern einen etwas einfacheren Weg zu finden. Hierfür könnte beispielsweise, unabhängig vom Bildungs- und Teilhabepaket, eine Art Sonderfonds geschaffen werden, der sich auch aus dem kommunalen Haushalt sowie ggf. aus Zuwendungen einer örtlichen (Bürger-)Stiftung speist. …

6 Die Regelung, ab welchem Leistungsstand ein Schüler Lernförderung erhalten darf, sollte möglichst großzügig ausgelegt werden
Die Lernförderung soll den Schülern nur gewährt werden, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) handelt es sich hierbei in der Regel um die Versetzung in die nächste Klasse.3 Wenn diese gefährdet ist, ist es jedoch für viele Schüler schon fast zu spät. Hinzu kommt, dass ein Schüler somit die Lernförderung eigentlich nur so lange erhalten darf, bis er die „akute Gefahrenzone“ verlassen hat. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass bei vielen Schülern die Leistungen in der Folge wieder einbrechen, weil sie es ohne Nachhilfe einfach nicht schaffen. Der Schüler darf aber theoretisch erst dann wieder eine Lernförderung erhalten, wenn ein solcher Leistungseinbruch eingetreten ist. Ein solches Auf und Ab kann eine große psychische Belastung für den Schüler sein. Deshalb sollten die örtlichen Träger des Bildungs- und Teilhabepakets sowie die Schulen die relativ unscharf formulierte Vorgabe „wesentliche Lernziele“ großzügig auslegen, damit möglichst viele Schüler möglichst lange eine Lernförderung erhalten. …

Vorschläge für die Landesebene
7 Die Landesregierungen sollten eine Regelung erlassen, die den Leistungsstand, ab dem ein Schüler Lernförderung erhalten darf, möglichst großzügig definiert
… Abgesehen davon, dass in der Regel im Schulgesetz eines Bundeslandes genauer definiert ist, worin die Lernziele bestehen, kann speziell für das Bildungs- und Teilhabepaket jedes Land durch eine begleitende Regelung festlegen, wofür die Lernförderung eingesetzt werden darf. …

8 Die Landesregierungen sollten Gelder für die Lernförderung der Kinder bereitstellen, die nicht Bildungs-und-Teilhabepaket-berechtigt sind, deren Eltern sich aber trotzdem keinen Nachhilfelehrer für sie leisten können
… Für diese Kinder wäre es hilfreich, wenn ihre Lernförderung aus dem Landeshaushalt finanziert werden würde. …

Vorschläge für die Bundesebene
9 Die Regelung, ab welchem Leistungsstand ein Schüler Lernförderung erhalten darf, sollte möglichst großzügig gefasst und klar formuliert werden
Wie bereits aufgezeigt, hat es sich bei der Umsetzung der Lernförderung als großes Problem erwiesen, dass die bisherige Regelung nur relativ unscharfe Formulierungen dazu enthält, bei welchem Leistungsstand ein Schüler Lernförderung erhalten darf. … Es sollte erwogen werden, die betreffende Formulierung im Bundesgesetz etwas klarer bzw. genauer zu gestalten. Dabei sollte zugleich berücksichtigt werden, dass die bisher geltenden Bewilligungszeiträume für die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im Falle der Lernförderung weniger geeignet sind und diese eher nach den pädagogischen und zeitlichen Erfordernissen des Schuljahres ausgerichtet werden sollten. In jedem Fall sollte dabei angestrebt werden, die Lernförderung künftig nicht mehr nur für Schüler bereitzustellen, bei denen die akute Gefahr besteht, dass sie das Lernziel nicht erreichen, sondern sie explizit auch für die Schüler zu öffnen, die mit ein bisschen Nachhilfe einen deutlich besseren Bildungsweg schaffen könnten.

10 Die zusätzlichen Gelder für die Aufgaben der Schulsozialarbeit sollten auch über das Jahr 2013 hinaus bereitgestellt werden
Momentan enthält das Bildungs- und Teilhabepaket noch zusätzliche Gelder für die Schulsozialarbeit, die Ende des Jahres 2013 auslaufen sollen. In der aktuellen Umsetzungspraxis erweisen sich jedoch gerade diese Mittel als außerordentlich wichtig, da sie den örtlichen Trägern dabei helfen, den hohen Betreuungs- und Koordinierungsaufwand abzudecken. Es besteht also die Gefahr einer deutlichen Verschlechterung der Situation vor Ort, wenn diese Mittel wegfallen. Deshalb sollten auch ab 2014 zusätzliche Bundesmittel bereitgestellt werden, die den Kommunen eine angemessene personelle Ausstattung für diese Aufgaben ermöglichen. … „

Den Zehn-Punkte-Plan in vollem Textumfang inklusive guten Umsetzungsbeispielen entnehmen Sie bitte dem Anhang.

www.vodafone-stiftung.de/pages/thinktank/studien_und_empfehlungen/studien_und_publikationen/empfehlungen___studien/subpages/nachhilfe_fuer_das_bildungspaket/index.html

Quelle: bildungsklick.de; Vodafone-Stiftung

Dokumente: Nachhilfe_fuer_das_Bildungspaket.pdf

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