Am 14. Dezember 2020 findet die öffentliche Anhörung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend statt. Gegenstand der Anhörung ist ein Antrag der Linken sowie der Grünen. Unter dem Titel „Sofa Hopping ist keine Perspektive“ fordern die Grünen ein nationales Aktionsprogramm, um Wohnungs- und Obdachlosigkeit zu bewältigen. Dabei sollen (ehemals) Betroffene sowie Sozialverbände angemessen beteiligt werden. Die Grünen treten für eine Kindergrundsicherung ein, um Kinder- und Jugendarmut nachhaltig zu bekämpfen. Mit einer Ausbildungsgarantie wollen sie für mehr Chancengerechtigkeit sorgen und sichere Berufsperspektiven schaffen, mit Jugendberufsagenturen verlässlicher junge Menschen am Übergang in den Beruf begleiten. Ein bundesweites Netz an Wohnungsangeboten und Notschlafstellen für junge Menschen sei zu schaffen und auszubauen. Auch die Linke fordert in ihrem Antrag deutlich bessere Unterstützung für Straßenkinder und wohnungslose junge Menschen. Sie stellen heraus, dass es nach geltendem Recht in Deutschland eigentlich keine obdachlosen Kinder und Jugendlichen geben dürfe. Jugendliche unter 18 Jahren seien durch die Jugendämter in Obhut zu nehmen. Doch lediglich 64% der minderjährigen Straßenkinder hätten Kontakt zu den Jugendämtern. In beiden Anträgen wird eine verlässlichere Förderung für junge volljährige Care Leaver und der Ausbau der Jugendsozialarbeit und des Jugendwohnens gefordert.
Für die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) wird Andrea Pingel Stellung nehmen, Dr. Birgit Fix wird den Deutsche Caritasverband bei der Anhörung als Expertin vertreten.
Junge Menschen haben ein Recht auf Wohnen und Begleitung
Die BAG KJS begrüßt in ihrer Stellungnahme die vorgeschlagenen Maßnahmen in den vorliegenden Anträgen. Neben dem konkreten Ausbau von Wohn- und Schutzräumen für junge Menschen, einer teilhabeorientierten Kinder- und Jugendgrundsicherung und einer Ausbildungsgarantie sieht die BAG KJS – wie die beiden Antragsteller – die Chance und die Notwendigkeit, die aktuelle Reform der Kinder- und Jugendhilfe zu nutzen, um der Wohnungslosigkeit junger Menschen präventiv und offensiv zu begegnen.
Die katholische Jugendsozialarbeit appelliert nachdrücklich: Weder der 18. Noch der 21. Geburtstag – und schon gar nicht die aktuelle Kassenlage oder mangelnde Zuständigkeit – dürften der Grund sein, Hilfen und Begleitung einzustellen, wenn die Selbstständigkeit noch nicht gesichert, die Wohnsituation offen oder Bildung und Ausbildung gefährdet sind. Eine neue Formulierung im § 41 SGB VIII „bis zum Ende des 25. Lebensjahres“ wird ausdrücklich begrüßt.
Es gelte, die Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII und das Jugendwohnen mit Rechtsansprüchen abzusichern und ein rechtskreisübergreifendes Zusammenwirken im Sinne einer echten Übergangsbegleitung (§ 13 (4)) in die Eigenständigkeit sicherzustellen.
Quelle: Deutscher Bundestag; BAG KJS; Caritas