Am 10.12.2019 fand in Berlin die Abschlussveranstaltung des Dialog- und Beteiligungsprozesses zur SGB VIII-Reform statt.
Das BMFSFJ hat einen vorläufigen Abschlussbericht des Beteiligungsprozesses in einer Fachkonferenz mit 230 Expert/-innen vorgelegt. Die Ergebnisse der Abschlussveranstaltung sollen noch aufgenommen werden, bevor die endgültige Version des Berichts erstellt wird.
Im Frühjahr 2020 soll ein Referentenentwurf vorgelegt werden. Das parlamentarische Verfahren wird wohl erst im Frühjahr 2021 abgeschlossen werden.
Die wichtigsten Ziele bei der Erarbeitung des neuen Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes sind:
1) Mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien
2) Besserer Kinder- und Jugendschutz
3) Stärkung von Pflege- und Heimkindern
4) Mehr Prävention vor Ort
5) Hilfen aus einer Hand für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen
In Bezug auf den Kostenbeitrag, den junge Menschen selbst aufbringen müssen, hat sich die Ministerin festgelegt. Der Beitrag soll von derzeit 75% des Einkommens auf 25% des Einkommens reduziert werden.
Die Ministerin verband die Ankündigung, eine präventive Infrastruktur auszubauen, mit einem deutlichen Bekenntnis zur Einzelfallhilfe. Man dürfe den Ausbau einer präventiven Infrastruktur nicht gegen die einzelfallbezogen finanzierten Leistungen, die auf einem individuellen Rechtsanspruch basieren, ausspielen.
Zum vierten Thema – „Inklusion“ – äußerte sich die Ministerin mit überraschender Klarheit. Sie kündigte unumwunden an, dass ihr Haus einen Entwurf für eine inklusive Lösung vorlegen werde. Dabei sprach sie ausdrücklich von den 260.000 Kindern, die derzeit Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII beziehen. „Mit dem neuen Gesetz wollen wir für Hilfen aus einer Hand sorgen, wenn es darum geht, Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen zu unterstützen. Wir arbeiten für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe.“
Die Pressemitteilung des BMFSFJ dazu findet Sie hier.
Quelle: BMFSFJ