Sozialer Arbeitsmarkt – Anforderungen des DGB

Die Zahl der Arbeitslosen insgesamt sinkt erfreulicherweise weiter. Weniger Menschen werden langzeitarbeitslos. Wer jedoch bereits langzeitarbeitslos ist, profitiert nicht von der günstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes. Die Anzahl derjenigen, die aus der Langzeitarbeitslosigkeit heraus eine Beschäftigung finden, sinkt sogar. Den damit bestehenden Handlungsbedarf hat auch die Politik erkannt. CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, für bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose Arbeitsplätze schaffen zu wollen. Der DGB hat konkrete Vorschläge erarbeitet, wie das angekündigte, neue Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ aus-gestaltet werden sollte.

Gesetzentwurf in Vorbereitung

Die neue Regierungskoalition hat im Koalitionsvertrag verabredet, im SGB II ein neues Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ einzuführen, um Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu eröffnen. Mittels Lohnkostenzuschüssen sollen bei Unternehmen der freien Wirtschaft, gemeinnützigen Einrichtungen und Kommunen sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse entstehen. Bis zu 150.000 Frauen und Männer sollen gefördert werden. Arbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, bis zur Sommerpause einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Umsetzung des neuen Förderinstruments regelt. Inwieweit mit dem neuen Instrument tatsächlich soziale Teilhabe ermöglicht wird, ohne Negativeffekte auf bestehende Beschäftigung auszulösen, das entscheidet sich anhand der konkreten Ausgestaltung des Instruments. Der DGB fordert, das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“ am Leitbild „Gute Arbeit“ auszurichten und einen regionalen Sozialpartner-Konsens als unabdingbare Voraussetzung für die Einrichtung konkreter Stellen sicherzustellen.

Konkrete Vorschläge des DGB

  • Es sollen nur Arbeitsplätze gefördert werden, die dem normalen Arbeitsrecht entsprechen, tariflich entlohnt und sozialversichert sind. Wenn die öffentliche Hand einen Teil des Arbeitsmarktes gestaltet, sollte selbstverständlich sein, dass es sich dabei um gute Arbeit handelt.
  • Ein Sozialer Arbeitsmarkt darf kein künstlicher Scheinarbeitsmarkt sein, in dem Erwerbsarbeit lediglich simuliert wird. Das Erleben von sozialer Teilhabe setzt vielmehr voraus, dass sinnvolle Tätigkeiten verrichtet werden. Die Teilnahme am Förderprogramm muss freiwillig sein.
  • Öffentlich geförderte Arbeitsplätze dürfen bestehende nicht verdrängen. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen vor Ort kennen den regionalen Arbeitsmarkt gut und können beurteilen, in welchen Einsatzfeldern öffentlich geförderte Beschäftigung unschädlich für den Arbeitsmarkt ist und einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger darstellt. Deshalb sollen die regionalen Tarifpartner darüber entscheiden, welche Tätigkeiten gefördert werden können.
  • Das heutige ‚Maßnahme-Hopping‘ eröffnet keine nachhaltigen Perspektiven. Der DGB schlägt deshalb vor, beim Sozialen Arbeitsmarkt eine mehrjährige Förderung von bis zu fünf Jahren möglich zu machen. Das gibt den Beschäftigten die Möglichkeit, Fähigkeiten und Kompetenzen zu entwickeln und schafft Planungssicherheit für die Einsatzstellen. (…)
  • Den Arbeitgebern sowie den geförderten Beschäftigten sollte eine unterstützende Begleitung angeboten werden sowie flexible und am Bedarf im Einzelfallorientierte, arbeitsplatzbezogene Qualifizierungen. (…)

Die DGB-Vorschläge in vollem Textumfang sowie ergänzende fachliche Ausführungen lesen Sie in der Ausgabe arbeitsmarkt-aktuell-05-2018-Sozialen-Arbeitsmarkt-am-Leitbild-Gute-Arbeit-ausrichten(1).

Quelle: DGB arbeitsmarktaktuell Nr. 5

 

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