Sicherung der Berufseinstiegsbegleitung

Am Programm Berufseinstiegsbegleitung nehmen für die fünf Schuljahreskohorten 2014/2015 bis 2018/2019 rund 3.000 Schulen teil. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken.

Seit 1. April 2012 ist die Berufseinstiegsbegleitung als unbefristetes Instrument im Arbeitsförderungsrecht (SGB III) verankert. Es besteht das Erfordernis einer Kofinanzierung durch Dritte in Höhe von mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten. Aktuell wird diese durch ESF-Mittel aufgebracht. Dieses Programm läuft jedoch 2019 aus. Im Rahmen von Bund-Länder-Abstimmungen wird dafür geworben, dass die Länder ab der Kohorte 2019/2020 die Kofinanzierung der Berufseinstiegsbegleitung übernehmen. Eine verbindliche Festlegung zur Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung ab 2019/2020 durch die Länder ist allerdings noch nicht getroffen worden.

Im ESF-Bundesprogramm wird die Berufseinstiegsbegleitung an etwa 50 Prozent der Hauptschulen und vergleichbaren Schulen durchgeführt. Förderschulen sind mit etwa zehn Prozent beteiligt.“

Die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Linken lesen Sie im Anhang.

Quelle: Heute im Bundestag

Dokumente: Antwort_-_Sicherung_der_Berufseinstiegsbegleitung_-_1812346.pdf

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