Sicherung des Lebensunterhalts für Geflüchtete während einer Ausbildung

Das Thema „Ausbildung“ ist momentan ein zentrales Thema in der Beratung, insbesondere die Absicherung des Lebensunterhalts für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung während dieser Zeit. Der Paritätische hat dazu eine Arbeitshilfe veröffentlicht. In der Arbeitshilfe geht es um das „Förderloch“, das in vielen Fällen dazu führt, dass Schüler/-innen oder Auszubildende weder Leistungen der Ausbildungsförderung noch der Sozialhilfe erhalten und daher ihre Ausbildung absurderweise abbrechen müssen.

Zum Teil widersprüchliche Rechtslage

Der Weg in die Ausbildung und das erfolgreiche Absolvieren dieser ist für viele Geflüchtete noch mit großen Hürden verbunden. Für diejenigen, die es geschafft und eine Ausbildung aufgenommen haben, stellt sich die Frage, wie die betroffenen Personen während ihrer Ausbildung ihren Lebensunterhalt sicherstellen können, wenn keine oder zu wenig Ausbildungsvergütung gezahlt wird und welche weiteren Förderleistungen in Anspruch genommen werden können. Insbesondere für Menschen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung ergeben sich hier vielfältige Probleme, da die Rechtslage dazu widersprüchlich und zum Teil integrationsfeindlich ausgestaltet ist.

Unterstützung durch eine Reihe von Arbeitshilfen

Nachdem der Paritätische bereits Arbeitshilfen zu der Frage des Zugangs zu Ausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung sowie der Ausbildungsduldung und der Bleiberechtsregelung herausgegeben hat, sollen in der nun vorliegenden Arbeitshilfe detaillierte Hinweise zur Problematik der Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung gegeben werden.

Die neue Arbeitshilfe gibt es unter folgendem Link zum Download: http://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/doc/existenzsicherung-ausbildung-gefluechtete-2018_web.pdf

Quelle: Paritätischer Gesamtverband

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