Die Hans-Böckler-Stiftung hat eine Untersuchung zu den Bezugsmustern von ALG II veröffentlicht: Rund 700.000 der 15-25-Jährigen sind auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Diese lassen sich in sieben typische Muster unterteilen. Am häufigsten treten einerseits „Arbeitslosigkeit und Langzeitbezug“ auf, andererseits „kurze Bezugszeiten bis zum Eintritt in Vollzeitbeschäftigung“. Der Eindruck einmal im Bezug – immer im Bezug trift daher generell nicht zu. Aber die Autorin der Studie und Wissenschaftlerin Brigitte Schels lässt keinen Zweifel daran, dass viele Jugendliche eine stärkere Unterstützung bräuchten, um vollqualifizierende Berufsabschlüsse nachzuholen.
Man muss Dauer und Zeitraum des Leistungsbezugs kennen
Für eine kritische Armuts- und Sozialpolitik ist die Dauer des Leistungsbezugs ein wesentlicher Indikator dafür, wie erfolgreich den Problemen von finanziell hilfebedürftigen Personen und Haushalten – vorwiegend am Arbeitsmarkt – begegnet werden kann. (…) Ob ein Bezug von ALG II im Übergang von der Jugend in das Erwachsenenalter eine riskante Episode darstellt, hängt davon ab, ob junge Leistungsempfänger mit zunehmendem Alter und Erwerbserfahrung finanzielle Eigenständigkeit erzielen können oder ob ihnen dafür auch auf lange Sicht die nötigen Voraussetzungen fehlen. Eine Bewertung erfordert nicht nur empirische Erkenntnisse zur Bezugsdauer, sondern auch zur zeitlichen Verortung und Strukturierung des Leistungsbezugs im Übergang in Ausbildung und beim Erwerbseintritt. So untersucht Brigitte Schels für die Hans-Böckler-Stiftung die Leistungs- und Erwerbssequenzen junger Arbeitslosengeld-II-Empfänger.
Der Untersuchung liegen sieben Verlaufstypen zugrunde:
- fehlende Arbeitsmarktintegration
- rasche Erwerbsintegration
- verzögerte Erwerbsintegration
- Erwerbsintegration im Leistungsbezug
- betriebliche Ausbildung
- rascher Abgang in geringfügige Beschäftigung
- Nicht-Erwerbstätigkeit
Betrachtet wurden 674 junge ALG-II-Empfänger/-innen über sechs Jahre seit 2005.
Auszüge aus den Befunden:
Erwerbs- und Leistungsbezugsmuster
„(…) Die Sequenzen der jungen Leistungsempfänger im ersten Verlaufstyp sind in den sechs Beobachtungsjahren nach Januar 2005 vor allem durch Arbeitslosigkeit bestimmt: im Schnitt rund 40 von insgesamt 72 Monaten. Die jungen Erwachsenen beziehen zudem die meiste Zeit Arbeitslosengeld II, durchschnittlich rund 64 Monate. Während Zeiten in geringfügiger Beschäftigung noch vergleichsweise häufig vorkommen, sind Vollzeiterwerbstätigkeit oder betriebliche Ausbildung von geringer durchschnittlicher Dauer. Die Verläufe entsprechen dem erwarteten Muster von jungen ALG-II-Empfängern, die im Beobachtungszeitraum keinen stabilen Zugang zum Arbeitsmarkt erzielen, sodass der Verlaufstyp als „fehlende Arbeitsmarktintegration“ gefasst wird. Der Typ umfasst 133 der 674 betrachteten ALG-II-Empfänger von Januar 2005 und damit die zweitstärkste Gruppe im Analysesample. Die 18- bis 24-Jährigen im zweiten, dritten und vierten Verlaufstyp sind in den Jahren nach dem Eintritt in den Arbeitslosengeld-II-Bezug vorwiegend vollzeitbeschäftigt, durchschnittlich 38 bis 40 Monate; Unterschiede zeigen sich vor allem nach der zeitlichen Ausdehnung des Leistungsbezugs.
Die jungen Erwachsenen in Verlaufstyp 2 waren in den ersten Monaten nach Januar 2005 zum Teil noch arbeitslos oder in einer betrieblichen Ausbildung, aber im Weiteren vergleichsweise rasch in Beschäftigung. … Der Leistungsbezug kann als eine temporäre Überbrückungsphase während kurzer Such- und Orientierungsarbeitslosigkeit oder bis zum Abschluss einer Ausbildung bewertet werden, sodass hier ein erfolgreicher Verlaufstyp der „raschen Erwerbsintegration“ vorliegt. Der Typ ist mit 179 der insgesamt 674 betrachten 18- bis 24-jährigen Leistungsempfänger im Analysesample am stärksten besetzt.
Im Vergleich dazu wird der dritte Verlaufstyp als „verzögerte Erwerbsintegration“ beschrieben. Die 74 jungen Erwachsenen können die noch zu Beginn des Beobachtungszeitraums vorherrschenden Arbeitslosigkeitsepisoden mit der Zeit beenden und sich mittelfristig aus dem Leistungsbezug lösen.
Der vierte Verlaufstyp umfasst 54 junge Erwachsene, die während einer Erwerbstätigkeit auch oftmals zeitgleich ALG II erhalten, sodass der Typ als „Erwerbsintegration im Leistungsbezug“ bezeichnet wird.
Die 63 jungen Erwachsenen im fünften Verlaufstyp gehen im Beobachtungszeitraum vorwiegend einer betrieblichen Ausbildung nach, was diesem Verlaufstyp seinen Namen gibt. Es fällt auf, dass sie trotz Ausbildungsvergütung zum Teil ALG II zum Lebensunterhalt erhalten, im Schnitt fast 46 Monate.
Der sechste Verlaufstyp mit 106 Personen ist dadurch gekennzeichnet, dass die jungen Erwachsenen nach 2005 relativ kurze Zeiten im ALG-II-Bezug zu Beginn des Beobachtungszeitraumes vorweisen und im Weiteren vorwiegend geringfügig beschäftigt sind.
Schließlich besteht der siebte Verlaufstyp vor allem aus Zeiten, in denen für die 65 jungen Erwachsenen weder Beschäftigungs-, Ausbildungs- noch Arbeitslosigkeitsmeldungen vorliegen und die vorwiegend mit längerem Leistungsbezug einhergehen. Dieses Cluster wird daher als Verlaufstyp der „Nicht-Erwerbstätigkeit“ benannt.
Soziale Merkmale der Verlaufstypen
(…) Bildungsstand der Eltern kaum von allen anderen jungen ALG-II-Empfängern von Januar 2005. Allerdings verfügten sie zu einem etwas größeren Anteil über einen Ausbildungsabschluss und es sind vorwiegend junge Erwachsene mit Hauptschulabschluss oder Mittlerer Reife, aber kaum welche mit Abitur. (…)
Zudem sind sowohl im Verlaufstyp „verzögerte Erwerbsintegration“ und „Erwerbsintegration im Leistungsbezug“ überproportional häufig junge Leistungsempfänger in Ostdeutschland vertreten, sodass hier neben individuellen Voraussetzungen auch die Marktbedingungen in einer im Beobachtungszeitraum strukturell schwächeren Region in Deutschland zum Tragen kommen.
Der Verlaufstyp 5 „betriebliche Ausbildung“ kann als jugendtypische Lebensphase bezeichnet werden, in dem der ALG-II-Bezug dem Abschluss einer Ausbildung und Erwerbseintritt noch vorgelagert ist. Die jungen Menschen sind im Vergleich zu allen betrachteten Grundsicherungsempfängern im Schnitt jünger. Überdurchschnittlich viele waren Anfang 2005 noch Schüler, die das Abitur anstrebten und noch bei den Eltern lebten. Dass sie vielfach während der Ausbildung trotz möglicher Einkünfte aus Ausbildungsentgelt und Ausbildungsförderung den Leistungsbezug nicht vollständig überwinden können, mag auch an den eingeschränkten finanziellen Ressourcen der Eltern liegen. (…)
Weiter fällt für den Verlaufstyp 6 „rascher Abgang in geringfügige Beschäftigung“ auf, dass die jungen Erwachsenen ähnlich den Gleichaltrigen in dem Cluster „betriebliche Ausbildung“ (Verlaufstyp 5) sehr jung sind, im Januar 2005 zu einem überdurchschnittlichen Anteil noch eine allgemeinbildende Schule besuchten und dabei das Abitur anstrebten. Auch lebten viele zu Beginn des Beobachtungszeitraums bei den Eltern und ein höherer Anteil im Vergleich zu allen Leistungsempfängern hat einen Migrationshintergrund. Doch sind es zu größeren Anteilen junge Erwachsene aus Familien mit höher qualifizierten Eltern und zudem überproportional viele Frauen. Es liegt die Vermutung nahe, dass die hier betrachteten jungen Erwachsenen mit dem Bezug von Arbeitslosengeld II kurze Notlagen in der Familie oder Warte- und Orientierungsphasen etwa zum Ende der Schulzeit überbrücken. (…)
Ferner weisen die Befunde darauf hin, dass sich der Verlaufstyp 7 „Nicht-Erwerbstätigkeit“ auf junge Mütter konzentriert. Denn augenfällig ist der hohe Anteil von Frauen ebenso wie der überdurchschnittliche Anteil von Personen, die bereits im Januar 2005 mit Partner und/oder Kindern zusammenlebten. Eine Erklärung ist, dass die Nicht-Erwerbstätigkeit Kindererziehungszeiten umfasst und der dadurch bedingte Verdienstausfall mit einer unzureichenden Einkommenslage des Haushalts einhergeht. Dieses Muster findet sich überdurchschnittlich häufig unter den schlechteren Arbeitsmarkt- und Einkommensbedingungen in Ostdeutschland. Zudem stammen die jungen Erwachsenen zu einem überdurchschnittlich hohen Anteil aus Familien mit Eltern mit maximal Hauptschulabschluss, sodass auch zusätzliche familiäre finanzielle Unterstützungsquellen fehlen dürften. (…)“
Welches Fazit ergibt sich daraus?
„(…) Der Leistungsbezug ist in vielen Fällen eine temporäre Episode. Darüber hinaus zeigt sich, dass Dauer und zeitliche Lage der Leistungsbezugsepisoden mit den komplexen Erwerbs- und Ausbildungsverläufen im jungen Erwachsenenalter korrespondieren. In Anbetracht der heterogenen Verläufe bei den jungen ALG-II-Empfängern kann die vorherrschende Befürchtung „einmal im Bezug – immer im Bezug“ verworfen werden.
(…) Die größte Gruppe der betrachteten Leistungsempfänger sind junge Menschen, die mit dem Arbeitslosengeld II kurze Phasen der finanziellen Hilfebedürftigkeit bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit überbrücken. Eine abgeschlossene Berufsausbildung erscheint hier als wesentliche Voraussetzung, doch sind in dieser Gruppe auch die familiären Rahmenbedingungen günstig.
Die zweitstärkste Gruppe sind dagegen überwiegend gering qualifizierte junge Erwachsene, die im gesamten Beobachtungszeitraum keinen stabilen Zugang zu Beschäftigung und Ausbildung finden und auch stetig auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.
(…) Offensichtlich treten die jungen Menschen unter schlechten strukturellen Rahmenbedingungen in ein Arbeitsmarktsegment ein, in dem die Voraussetzungen fehlen, um finanzielle Eigenständigkeit zu erreichen. Zudem gehen jugendtypische Ausbildungsphasen mit längeren Bezugszeiten einher. Zusammengefasst aber gilt gleichwohl, dass selbst längere Bezugszeiten von Arbeitslosengeld II nicht generell auf Muster der Abhängigkeit und Verstetigung verweisen.
(…) Angesichts der relativ großen Gruppe junger Empfänger von Arbeitslosengeld II, denen auch auf Dauer keine stabile Arbeitsmarktintegration gelingt, wird einerseits der Förderbedarf deutlich. Andererseits zeigt sich aber auch, dass die angestrebte Unterstützung einer raschen Erwerbsintegration junger Menschen – zumindest in den ersten Jahren nach 2005 – an ihre Grenzen gestoßen ist. Ein Grund hierfür kann sein, dass die Programme in der Grundsicherung erst spät greifen, wenn die jungen Menschen die allgemeinbildende Schulzeit bereits ohne ausreichenden Abschluss beendet haben und im Anschluss nicht im beruflichen Bildungssystem untergekommen sind. Um Arbeitslosigkeit und eine Verstetigung des Leistungsbezugs zu unterbrechen, benötigen diese jungen Erwachsenen angesichts des Bedarfs an qualifizierten Fachkräften am Arbeitsmarkt die Möglichkeit, vollqualifizierende Berufsbildungsabschlüsse nachzuholen. Hier sind umfassende Unterstützungskonzepte gefragt, in denen die Trägerschaften in der Grundsicherung neben den jungen Erwachsenen auch die Ausbildungsbetriebe einbeziehen und ihnen beispielsweise eine sozialpädagogische Begleitung zur Seite stellen. (…) “
Der Beitrag „Zwischen Überbrückung und Verstetigung: Leistungsbezugs- und Erwerbssequenzen junger Arbeitslosengeld-II-Empfänger“ von Brigitte Schels wurde in den WSI-Mitteilungen Ausgabe 8/2013 veröffentlicht.