SGB VIII-Reform: Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Die Bundesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, mit dem sie mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit für Kinder- und Jugendliche in schwierigen Lebenslagen erreichen will. Für Bundesjugendministerin Franziska Giffey ist es ein Flaggschiff-Projekt. Junge Menschen sollen Kinder- und Jugendhilfen aus einer Hand bekommen, die perspektivisch auch nicht mehr zwischen Kindern mit und ohne Behinderung unterscheidet. Ein zentrales Ziel des Gesetzes ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch ihre Eltern und Familien durch mehr Beteiligung an den sie betreffenden Entscheidungen und Prozessen zu stärken. Hierzu sollen unabhängige Ombudsstellen verbindlich gesetzlich verankert werden. Aber auch Kinder und Jugendliche selbst könnten durch das neue Gesetz mehr Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten bekommen als bisher. Mehrere katholische und evangelische Verbände der Erziehungshilfe haben den Entwurf begrüßt. Der Entwurf für das neue Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verbessere die rechtliche Lage von Pflegeeltern zum Schutz des Kindes, ohne das Recht der Herkunftseltern aus dem Blick zu verlieren, teilten die Verbände mit. Insgesamt stehe „unmissverständlich das Wohl und der Schutz des Kindes im Vordergrund“. Kinder und Jugendliche, die in Heimen oder in einer Pflegefamilie groß geworden sind, sollen nach ihrem 18. Geburtstag – wenn sie das Hilfesystem verlassen – besser begleitet werden. Giffey nennt das die „Coming back“-Option. Viele Hinweise und Anregungen wurden allerdings nicht im Gesetz berücksichtigt, obwohl es konstruktive und wohlwollende Vorschläge waren. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. z. B. sieht eine umfassende Verantwortung der Kinder- und Jugendhilfe für das Aufwachsen aller jungen Menschen – von der Geburt bis zum 27. Lebensjahr, ob zugewandert oder in Deutschland geboren. Dazu würde ein klarer Rechtsanspruch auf Ausbildung, Förderung und sozialpädagogisch begleitetes Jugendwohnen für junge Volljährige bis 27 Jahre beitragen. Deser fehlt jedoch bislang. Kritik kommt auch von Norbert Müller, kinder- und jugendpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Müller vertritt die Auffassung, in dem Gesetzentwurf würden unterschiedliche, darunter sehr umstrittene Vorhaben zu einem unübersichtlichen Gesamtpaket geschnürt, deren Wechselwirkungen nicht absehbar seien und die für die eigentlichen Adressaten des Gesetzes nicht zu besseren Lebensbedingungen beitrügen.

Quelle: BMFSFJ; KNA; BVkE; tagesschau.de; Norbert Müller (MdB) – DIE LINKE; BAG KJS

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