Schweigepflicht und Datenschutz in der Schulsozialarbeit

Tag für Tag werden Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern personenbezogene Daten anvertraut, die für sie die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen erst ermöglichen. Personenbezogene Daten, die nicht nur verantwortungsbewusst, sondern vor allem rechtskonform zu behandeln sind. Was ist erlaubt im Umgang mit persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen sowie deren Sorgeberechtigten? Was darf erfasst werden? Welche Regelungen haben Vorrang? Wie weit reicht die Schweigepflicht? Die Publikation „Schweigepflicht und Datenschutz in der Schulsozialarbeit“ nennt rechtliche Rahmenbedingungen, gibt Hinweise für die Kommunikation mit Behörden und ermöglicht anhand von Fallbeispielen die Entwicklung von Lösungsstrategien für die Praxis. Die Landesweite Koordinierungsstelle „Schulerfolg sichern“ Sachsen-Anhalt hat die Broschüre zum Download ins Netz gestellt.

Quelle: Deutsche Kinder- und Jugendstiftung Sachsen-Anhalt, Landesweite Koordinierungsstelle Schulerfolg sichern

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