Gleichbehandlung: Mehr Schutz vor Diskriminierung

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG) fordert die Fraktion Die Linke dessen Reform. Kernpunkt ihres Antrags ist die Einführung eines „echten“ Verbandsklagerechts in das Gesetz. Antidiskriminierungsverbände, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen sollen wegen Verstößen gegen das Diskriminierungsverbot klagen können. Sanktionen bei Diskriminierungen sollen europäischen Vorgaben entsprechend „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein.

Die Linken beantragen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert:
„einen Gesetzentwurf zur Änderung des AGG vorzulegen, mit dem ## in § 23 AGG ein echtes Verbandsklagerecht implementiert wird. Es soll Antidiskriminierungsverbände, deren Qualifizierung nach festgelegten Kriterien zu bestimmen ist, Gewerkschaften und Vertretungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ermächtigen Klage zu erheben auf Feststellung, dass gegen ein Diskriminierungsverbot des AGG verstoßen wurde,
##die sogenannte „kleine Verbandsklage“ in § 17 Abs. 2 AGG auch für qualifizierte Antidiskriminierungsverbände und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes geöffnet und nicht mehr nur bei groben, sondern bei allen Verstößen gegen das AGG ermöglicht wird, (…)
## die Sanktionsmöglichkeiten den europarechtlichen Vorgaben angepasst werden, wonach Sanktionen von Diskriminierungen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend zu sein haben und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ermächtigt wird, wegen „opferlosen“ Verstößen gegen das AGG Sanktionen zu verhängen.“
Auch die Grünen fordern eine Reform des AGG. Sie verweisen darauf, dass die vier EU-Antidiskriminierungsrichtlinien mit dem AGG nur lückenhaft umgesetzt würden. Sie beklagen eine erschwerte Durchsetzung der Rechte der von Benachteiligungen Betroffener. Damit Diskriminierungen effektiv bekämpft werden können, müsse das AGG 10 Jahren nach dem Inkrafttreten reformiert werden.

Beide Anträge wurden letzte Woche erstmalig im Plenum behandelt und an den zuständigen Ausschuss überwiesen.“

Quelle: Heute im Bundestag

Dokumente: 1810864_Reform_AGG_Linke.pdf

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