Sanktionen: Bundesrat will Situation für U25 nicht entschärfen

Die Länder Berlin und Bremen haben dem Bundesrat einen Antrag vorgelegt, nach dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die Sanktionsvorschriften im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu ändern. Dabei sollten vor allem junge Menschen unter 25 Jahren und Bedarfsgemeinschaften mit Kindern und Jugendlichen von der Gesetzesänderung profitieren. Die Fachausschüsse des Bundesrates behandelten Den Antrag. In den Ausschüssen gab es unterschiedliche Auffassungen: Der Ausschuss für Frauen und Jugend hatte dem Bundesrat empfohlen, die Entschließung zu fassen. Im Ausschuss für Familie und Senioren kam keine Empfehlung an den Bundesrat zu Stande. Der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik hatte davon abgeraten, dem Antrag zuzustimmen. Der Bundesrat folgte der Empfehlung des federführenden Ausschusses und lehnte den Antrag ab. Die Botschaft: Sanktionen sollen aufrechterhalten werden.

Quelle: Bundesrat

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