Die Zahl der Menschen, die in Armut leben oder von Armut bedroht sind, ist seit Jahren erschreckend hoch. Acht Millionen Menschen in Deutschland leben von Leistungen der sozialen Mindestsicherung. Betroffen sind nicht nur Erwerbslose, sondern auch immer mehr Menschen, die arbeiten, deren Einkommen aber nicht existenzsichernd ist. Die Leistungen der sozialen Mindestsicherung sollen Menschen vor Armut schützen und selbstbestimmte Teilhabe ermöglichen. Denn das Recht auf ein Leben in Würde steht jeder und jedem zu. Grüne und Linke sehen diesen Anspruch für Hartz IV-Empfänger nicht erfüllt. Vor allem nicht, wenn diese auch noch sanktioniert werden. Zwei Anträge der beiden Bundestagsfraktionen sind Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag, Ausschuss für Arbeit und Soziales, am 4. Juni 2018. Insbesondere die verschärften Sanktionsregeln für Jugendliche stehen in der Kritik.
Soziale Teilhabe und Selbstbestimmung in der Grundsicherung statt Sanktionen und Ausgrenzung – Antrag der Grünen
Die Grünen beantragen die Bundesregierung aufzufordern, den Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der folgende Eckpunkte umsetzt:
- Die soziale Mindestsicherung wird nicht mehr durch Sanktionen gekürzt, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Kürzung werden ersatzlos aufgehoben.
- Steuern, Sozialabgaben und soziale Leistungen werden so aufeinander abgestimmt, dass (zusätzliche) Erwerbsarbeit die Menschen immer spürbar besserstellt.
- Die Jobcenter werden bedarfsdeckend mit Personal und Mitteln zur Eingliederung und für die Verwaltung ausgestattet.
- Das Fallmanagement in den Jobcentern wird verbessert. Arbeitssuchende erhalten passgenaue Hilfen und garantierte Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung, die individuell auf sie zugeschnitten sind, sowie ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich der Maßnahmen und der Gestaltung des Integrationsprozesses.
- Für über 25-Jährige, die bereits länger als 24 Monate arbeitslos sind und absehbar keine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt haben, können die Jobcenter Regelbedarfe und Kosten der Unterkunft in einen Zuschuss zu den Lohnkosten umwandeln. Damit entsteht ein sozialer Arbeitsmarkt, der mit individuell geförderter, sozialversicherungspflichtiger und fair entlohnter Beschäftigung neue Chancen auf dem Arbeitsmarkt ermöglicht.
Sanktionen bei Hartz IV und Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe abschaffen –Antrag der Linken
Die Linken beantragen die Bundesregierung aufzufordern, einen Gesetzentwurf zur Abschaffung von Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch mit folgenden Kernpunkten vorzulegen:
- In der bestehenden Grundsicherung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch werden sämtliche Sanktionen und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch die Leistungseinschränkungen ersatzlos aufgehoben. Ein Unterschreiten des menschen- würdigen Existenzminimums wird gesetzlich ausgeschlossen.
- Bis zum Inkrafttreten eines solchen Gesetzes haben Widersprüche und Anfechtungsklagen gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II bzw. SGB XII eine aufschiebende Wirkung.
Antrag Linke_Sanktionen Hartz IV abschaffen_1900103
Quelle: Die Linke – Katja Kipping; Bündnis 90/Die Grünen – Sven Lehmann