Staatsbürgerschaftsrecht: Experten uneins über Optionsregelung

Die von der Bundesregierung geplante Neuregelung der sogenannten Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsrecht stößt bei Experten auf ein gemischtes Echo. Dies wurde am Montag bei einer Sachverständigen-Anhörung des Innenausschuss zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung deutlich. Der Expertenrunde lag zugleich je ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung der Optionspflicht sowie ein Antrag der Linksfraktion „für ein fortschrittliches Staatsangehörigkeitsrecht“.

Bislang müssen sich Kinder ausländischer Eltern bis zum 23. Geburtstag zwischen der Staatsangehörigkeit der Eltern und der deutschen entscheiden. Nach dem Entwurf von Union und SPD sollen sie künftig davon befreit werden, wenn sie bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland lebten oder sechs Jahre zur Schule gingen oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine Berufsausbildung verfügen. Eine Härtefallklausel regelt Sonderfälle.

Während Sachversändige wie der Heidelberger Jurist Bernd Grzeszick und der Staatsrechtler Christian Hillgruber (Universität Bonn) für die Beibehaltung der Optionspflicht plädieren und „Praktiker“ aus kommunalen Ordnungsbehörden lediglich einige Nachbesserungen im Detail forderten, sprachen sich die Verfassungsrechtlerin Astrid Wallrabenstein für den Wegfall der Optionsregelung aus. Die Professorin von der Goethe-Universität Frankfurt am Main kritisierte „die Regelung, die den Aufenthalt im Inland (…) verlangt“, als „unionsrechtswidrig“. Schließlich handele es sich bei den Betroffenen „um mindestens deutsche Staatsangehörige, die auch Unionsbürger sind und auch ein Interesse daran haben können, von ihrer Unionsbürger-Freizügigkeit Gebrauch zu machen“. Daran würden sie aber durch die vorgesehene Regelung in bestimmten Konstellationen gehindert. Unionsrechtlich müsse der Aufenthalt in einem EU-Staat dem Aufenthalt im Inland gleichgestellt werden. Das führe aber zu einem verfassungsrechtlichen Problem, weil man dann erklären müsse, warum die Optionspflicht greife, wenn man sich in einem Drittstaat aufgehalten habe, aber nicht, wenn man in einem anderen EU-Staat lebt.

Der Bundesvorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Safter Çinar, sprach sich ebenfalls dafür aus, das Optionsmodell zu streichen. Mehrstaatigkeit sollte zum Regelfall werden. Viele Menschen wollten ihre ursprüngliche, von den Eltern übertragene Staatsbürgerschaft beibehalten und sich zugleich gerne einbürgern lassen. Insbesondere die „türkeistämmigen Bewohner der Bundesrepublik“ sähen „immer mehr in der Ablehnung der Mehrstaatigkeit die Ablehnung ihrer ethnischen Herkunft“. Für die Ablehnung der Mehrstaatigkeit sehe er keine zeitgemäßen Argumente. “

Quelle: KNA; Pressedienst des Dt. Bundestages

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