Die Bundesregierung hat im Juni 2020 einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts vorgelegt. Der Entwurf soll am 23.09.2020 im Bundeskabinett vorgestellt werden. Die Reform soll im Frühjahr 2021 in Kraft treten. Der Bundesfachverband unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (BumF) hat gemeinsam mit anderen Verbänden dazu Stellung bezogen. Der BumF begrüßt bei der geplanten Reform des Vormundschaftsrechts, dass insgesamt die Rechte von Kindern und Jugendlichen gegenüber der Vormundschaft gestärkt werden, kritisiert jedoch insbesondere die Ausnahme von der Genehmigungspflicht durch das Familiengericht bei Abschiebungen von unbegleiteten Minderjährigen. Gerade bei Abschiebungen gelte die besondere Pflicht zum Kinderschutz, bei der sich die Vormundschaft nicht auf die Entscheidungen anderer Institutionen verlassen dürfe. Eine Wiedereinreise sei aufgrund aufenthaltsrechtlicher Vorschriften im Regelfall ausgeschlossen, sodass weitreichende dauerhafte und grundlegende Entscheidungen für das Mündel getroffen würden. Außerdem sieht der Verband kritisch, dass Vereinsvormundschaften geschwächt werden sollen.
Quelle. BumF