Die aktuelle Übersicht zur Rechtssprechung nach § 35a SGB VIII wurde vom Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt herausgegeben. Die nach Leitsätzen gegliederte Übersicht enthält nicht alle, aber doch sehr viele Entscheidungen im Kontext der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte. Zu beachten ist, dass die Gerichtsurteile auf Basis individueller Sachverhalte gefällt werden. Um ein Prozessrisiko in eingener Sache abschätzen zu können, empfiehlt sich daher die Volltext-Lese und die Befassung mit Entscheidungen, die auch nur Teilaspekte des eigenen Sachverhaltes beinhalten.
Die Rechtsprechungsübersicht zu § 35a SGB VIII entnehmen Sie bitte dem Anhang.“
Quelle: LWL – Landesjugendamt
Dokumente: Rechtsprechungsuebersicht_pp_35a_SGB_VIII_2013_06.pdf