Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte im SGB VIII – eine Rechtsprechungsübersicht

Die aktuelle Übersicht zur Rechtssprechung nach § 35a SGB VIII wurde vom Jugend- und Sozialamt der Stadt Frankfurt herausgegeben. Die nach Leitsätzen gegliederte Übersicht enthält nicht alle, aber doch sehr viele Entscheidungen im Kontext der Eingliederungshilfe für seelisch Behinderte. Zu beachten ist, dass die Gerichtsurteile auf Basis individueller Sachverhalte gefällt werden. Um ein Prozessrisiko in eingener Sache abschätzen zu können, empfiehlt sich daher die Volltext-Lese und die Befassung mit Entscheidungen, die auch nur Teilaspekte des eigenen Sachverhaltes beinhalten.

Die Rechtsprechungsübersicht zu § 35a SGB VIII entnehmen Sie bitte dem Anhang.“

Quelle: LWL – Landesjugendamt

Dokumente: Rechtsprechungsuebersicht_pp_35a_SGB_VIII_2013_06.pdf

Ähnliche Artikel

KI in der Jugendsozialarbeit

Künstliche Intelligenz (KI) nimmt zunehmend Raum im Alltag vieler Menschen und in gesellschaftlichen Debatten ein. Der damit einhergehende, unvermeidbare Transformationsprozess von Prozessen und Tätigkeiten im

Der Scheinriese „Totalverweiger“

In der politischen Debatte über eine Reform der Grundsicherung sind sie die zentrale Gruppe als Argument für Kürzungen: die Totalverweigerer. Diese Gruppe steht stellvertretend für

Skip to content