Die Rechte für Flüchtlinge in humanitären Aufnahmeprogrammen verbessern

Seit 2013 gewährt Deutschland syrischen Flüchtlingen durch humanitäre Aufnahmeprogramme Zuflucht. Es gibt drei Aufnahmeprogramme auf Bundesebene und 15 Länderprogramme. Der Forschungsbereich des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hat diese analysiert. Im Ergebnis empfiehlt der Forschungsbereich des SVR solch kollektive Aufnahmeverfahren von Bürgerkriegsflüchtlingen als Vorbild für ein koordiniertes europäisches Aufnahmeprogramm. Solch kollektive Aufnahmeprogramme ermöglichen eine sichere und legale Einreise und entlasten die Asylsteme.

Allerdings zeigt sich auch Verbesserungsbedarf in Deutschland: Eine unterschiedliche Ausgestaltung der Programme von Bund und Ländern führt zu unterschiedlichen Rechten für den gleichen Personenkreis – auch im Vergleich zum Asylverfahren.Vor allem Flüchtlinge aus den Länderprogrammen sind rechtlich schlechter gestellt. Das betrifft etwa den Zugang zu Integrationskursen, zu Sozial- und Gesundheitsleistungen und die Aufenthaltsdauer. Anspruch auf Integrationsmaßnahmen haben Asylberechtigte und Flüchtlinge der Bundesprogramme, nicht aber Flüchtlinge aus den Länderprogrammen. Knapp die Hälfte aller Flüchtlinge, die über die Länderprogramme aufgenommen wurden, sind daher ins Asylverfahren gewechselt. Die Landesprogramme sehen zudem vor, dass die Aufnahme eines Flüchtlings nur möglich ist, wenn sich nahe Verwandte – zeitlich unbegrenzt – verpflichten, sämtliche Kosten für den Lebensunterhalt zu übernehmen.

Da Personen mit Schutzbedarf möglichst die gleichen Rechte haben sollten, plädiert der SVR-Forschungsbereich für eine weitgehende Angleichung der Rechte. Die Rechte der Flüchtlinge in den Aufnahmeprogrammen sollten denen anerkannter Flüchtlinge entsprechen.“

Link: www.svr-migration.de/Forschungsbereich

Quelle: SVR-Forschungsbereich

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