Auszüge aus dem DGB-Reformkonzept Minijob:
„Warum ist eine Reform der Minijobs nötig?
(…) Minijobber/innen zahlen weder Steuern noch Sozialabgaben. Von der Rentenversicherung können sie sich befreien lassen. Minijob = brutto für netto.? Sind Minijobs also ein gutes Geschäft? Die Frage ist für wen. Klar ist: Minijobs sind der Motor des Niedriglohnsektors. Minijobber/innen müssen Lohneinbußen in Kauf nehmen. So verdiente noch vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns fast die Hälfte der Minijobber/innen unter 8,50 Euro.
Aber auch mit Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ist Gleichbehandlung noch nicht automatisch dadurch erreicht, dass 8,50 Euro Stundenlohn bezahlt werden. Denn das geltende Recht sieht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von der Arbeitszeit bei der Entlohnung entsprechend der Tätigkeiten und bei den übrigen Arbeitsbedingungen vor. (…)
Die tägliche Praxis sieht aber oft anders aus. Von der Steuer- und Abgabenfreiheit profitieren in Wirklichkeit nicht die Beschäftigten, sondern die Arbeitgeber. Der Trick: Die Löhne werden schon vorab gekürzt. Die meisten Minijobber/innen erfahren Lohnabschläge, weil sie als Aushilfen mit „Aushilfslöhnen“ abgespeist werden, obwohl sie reguläre Tätigkeiten verrichten. Hinzu kommt, dass ihnen auch andere gesetzlich verankerte Leistungen vorenthalten werden. Rund jede/r Dritte in einem Minijob erhält keinen bezahlten Urlaub und fast die Hälfte der Minijobber/innen bekommt keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. (…)
Was will der DGB?
Alle Arbeitsverhältnisse sollen bei der Bezahlung, den Arbeitsbedingungen und der sozialen Sicherung gleich behandelt werden. Deshalb müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert werden. Um die Arbeitsplätze zu erhalten und die Akzeptanz von grundlegenden Änderungen für die Beschäftigten zu erhöhen, schlägt der DGB folgende Reformen vor:
##Pauschale Besteuerung zugunsten zielgruppengerechter Förderung beenden
##Gleichbehandlung bei den Arbeitsbedingungen durchsetzen
##Höhere Löhne. Mehr gute Arbeit. Gut gegen Fachkräftemangel. Die Reform der kleinen Arbeitsverhältnisse wird Jobs zweiter Klasse und Aushilfslöhne für reguläre Arbeit unterbinden. Dies stärkt vor allem Langzeitarbeitslose, Geringqualifizierte und Frauen. Durch die Aufhebung der „450-Euro-Hürde“ würde die Arbeitszeit ausgeweitet und individuell angepasst. So entstehen auch zusätzliche Verdienste. (…) Die Umgestaltung in reguläre Teil- und Vollzeitarbeit trägt dazu bei, Fachkräftepotenziale zu heben und verhilft den dort beschäftigten Frauen zu besseren Erwerbsmöglichkeiten.
##Teilzeitkräfte wollen und könnten länger arbeiten (…)Ab 2017 wird der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht. Damit liegt die Minijobgrenze bei 50,9 Stunden pro Monat bzw. 11,8 Std. pro Woche. Der durchschnittliche Arbeitszeitwunsch von Beschäftigten in Minijobs liegt bei rund 15 Stunden pro Woche (inkl. Minijobber/innen im Nebenjob) und damit oberhalb der heutigen 450-Euro-Grenze. Gerade diejenigen, die nur einen Minijob als Auskommen haben, wünschen sich deutlich höhere Arbeitszeiten. (…)“
Quelle: DGB
Dokumente: Faltblatt-Raus-aus-der-Armutsfalle_DGB-Reformkonzept-Minijob.pdf