In Baden-Württemberg wurde vor einigen Jahren der Versuch gestartet, die Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und den Täter-Opfer-Ausgleich zu privatisieren. Diese Neurung hatte bundesweit Diskussionen ausgelöst. Daran knüpft die nun vorgelegte Evaluation an. Auf Grundlage dieser wissenschaftlichen Ergebnisse soll entschieden werden, wie es mit der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg weitergehen soll. Das Justizministerium ruft zur Beteiligung an dieser Entscheidung auf. Eine solche Beteiligung kann sinnvoll sein aus
## Praxisperspektive
## Policyperspektive
Quelle: Institut für Kriminologie Universität Tübingen