Zu vielen Jugendlichen wird der Zugang zur dualen Ausbildung erschwert. Dies trifft junge Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen, insbesondere die Zielgruppen der Jugendsozialarbeit, d. h. sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Jugendliche nach § 13 SGB VIII sowie die Zielgruppen der Ausbildungsförderung gemäß § 52 SGB III. Sie können die hohen Anforderungen vieler Berufe und teils auch der Unternehmen nicht sofort erfüllen. Unternehmen haben in der Regel nicht die Ressourcen, junge Menschen mit Unterstützungsbedarf so zu begleiten, dass eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann. In der Folge bleiben Ausbildungsplätze unbesetzt. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. und ihr Mitgliedsverband IN VIA Katholischer Verband für Mädchen- und Frauensozialarbeit Deutschland e. V. beschreiben in einem Positionspapier den Ansatz der „Assistierten Ausbildung“ aus Sicht der Jugendberufshilfe, die an der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe, Ausbildungsförderung und Wirtschaft agiert. Es formuliert die notwendigen Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Verbreitung dieses Angebots sowie für eine gesetzliche Verankerung.
Auszüge aus dem Positionspapier „Assistierte Ausbildung verankern“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit:
Schwerpunktbildung und Finanzierung vereinheitlichen
„(…) „Assistierte Ausbildung“ als innovatives Instrument zur Ausbildungsförderung
Bei „Assistierter Ausbildung“ wird zwischen den Anforderungen der Betriebe und den Voraussetzungen der Jugendlichen vermittelt. Darüber hinausgehend handelt es sich um eine enge Kooperation der Akteure im dualen Ausbildungssystem (Unternehmen und berufsbildende Schule) und der Träger der Jugendberufshilfe. Eine zentrale Anforderung ist auch die aktive Einbeziehung der/des Jugendlichen, der einen Ausbildungsabschluss im dualen System anstrebt. (…)
Bisher ist der Begriff der „Assistierten Ausbildung“ allerdings nicht fest definiert. In der Praxis variieren die Modelle der „Assistierten Ausbildung“ durch teils unterschiedliche Schwerpunkte und Finanzierungshintergründe. Gemeinsam ist den Modellen, dass Ausbildungschancen Jugendlicher mit entsprechendem Förderbedarf erhöht werden.
Das über die Bundesagentur für Arbeit mitfinanzierte Baden-Württemberger Modell “Carpo“ weist mittlerweile fundierte Erfahrungen mit der Assistierten Ausbildung auf.
An bundesweit vier verschiedenen Standorten setzt IN VIA Deutschland e. V. Assistierte Ausbildung in Kooperation mit Unternehmen im Projekt „Erfolgreich gemeinsam ausbilden (Efa)“ um.
Ziele des Konzepts
- Bessere Chancen für Jugendliche und Gewinne für Unternehmen
- Gezielte Ausbildungsvorbereitung
- Kontinuierliche Begleitung im Ausbildungsverlauf
(…) Die BAG KJS und IN VIA schlagen vor, die zentralen Elemente der „Assistierten Ausbildung“ in folgender Definition zu formulieren:
„Assistierte Ausbildung“ umfasst die bedarfsgerechte, individuell abgestimmte Vorbereitung und kontinuierliche Begleitung eines regulären Ausbildungsverhältnisses zur Sicherung des Ausbildungserfolgs. Die Jugendberufshilfe erbringt für den/die Jugendliche/n und das ausbildende Unternehmen Unterstützungsleistungen vor und während der Ausbildung. Sie sichert auch die Kooperation mit der jeweiligen berufsbildenden Schule.
Die duale Ausbildung wird damit um ein wichtiges Element ergänzt, welches die erfolgreiche Erreichung eines Ausbildungsabschlusses für Jugendliche mit Förderbedarfen unterstützt.
(…) Fünf Qualitätsmerkmale der „Assistierten Ausbildung“ sind hervorzuheben:
- „Assistierte Ausbildung“ ist ein flexibles Begleitinstrument für die reguläre Berufsausbildung.
- Gleichberechtigte Zugänge für Jugendliche und Unternehmen sind möglich.
- Bei der Umsetzung durch die Jugendberufshilfe werden wirksame Methoden der Jugendhilfe angewendet.
- Ausbildungskapazitäten von Unternehmen werden gestärkt und genutzt.
- Durch gezieltes Matching werden Ausbildungsabbrüche reduziert.
Fazit und Forderungen an die Politik
Assistierte Ausbildung stellt ein zukunftsweisendes Instrument dar, das den erfolgreichen Verlauf regulärer Ausbildungsverhältnisse sichert. Angesichts ungleicher Chancen für junge Menschen auf dem Ausbildungsmarkt und des zunehmenden Fachkräftemangels ist eine gesetzliche Verankerung und damit die Schaffung eines flächendeckenden Angebots der „Assistierten Ausbildung“ unerlässlich.
- „Assistierte Ausbildung“ im Dritten Sozialgesetzbuch verankern
Damit „Assistierte Ausbildung“ als bundesweites Angebot nutzbar wird, soll ein neuer § 75a im SGB III geschaffen werden. Er regelt die Antragskriterien, Fördermodalitäten und den Umfang der Leistungen. - Verlässliche Finanzierung gewährleisten
Eine verlässliche Finanzierung muss gewährleistet sein, wenn „Assistierte Ausbildung“ effektiv umgesetzt werden soll. Zentraler Gelingensfaktor für eine erfolgreiche „Assistierte Ausbildung“ ist ein kontinuierliches, stützendes Beziehungsangebot für die Jugendlichen seitens der Fachkraft. Entsprechend müssen stabile Arbeitsbedingungen für die Fachkräfte (personelle Kontinuität) gewährleistet sein. - Systematische Einbeziehung der Jugendberufshilfe sicherstellen
Zentrale Voraussetzung dafür, dass „Assistierte Ausbildung“ erfolgreich wirken kann, ist die Nutzung der Kompetenzen von Fachkräften der Jugendberufshilfe. Insbesondere durch sie wird eine kontinuierliche, individuelle und flexible Unterstützung von Jugendlichen und Betrieben gewährleistet. Die freie Wahl des Trägers muss dabei möglich sein. - Potenziale von „Assistierter Ausbildung“ in die Breite tragen
„Assistierte Ausbildung“ verfolgt einen innovativen Ansatz, der zwischen den Berufswünschen von ausbildungsinteressierten jungen Menschen und den Ausbildungsanforderungen von Unternehmen vermittelt. Projekterfahrungen belegen, dass der Ansatz bei vielen Unternehmen und Wirtschaftsakteuren auf gute Resonanz stößt. Mit Unterstützung der Politik soll dies weiter in die Breite getragen werden. „
Quelle: BAG KJS