§ 13 SGB VIII bedarf keiner Erweiterung

Die Mitgliederversammlung der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V. sprach sich in ihrer Sitzung letzten Mittwoch (18. April 2012) für eine Stärkung des § 13 SGB VIII aus. Damit bezieht die BAG KJS Stellung zu der Debatte um eine möglich Erweiterung oder Zielgruppenschärfung. In einem aktuellen Beschluss werden Grundlagen des § 13 beschrieben, Ausführungen zur Umsetzung vorgenommen und abschließend Forderungen formuliert. Kern der Forderungen ist der Erhalt des § 13 SGB VIII in seiner jetzigen Form. Es bedarf keiner Erweiterung, da alle notwendigen Regelungen zur beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung aller jungen Menschen enthalten sind.“

Den Beschluss der Mitgliederversammlung „§13 SGB VIII – Jugendsozialarbeit – Grundlagen – Umsetzung – Forderungen“ in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: BAG KJS

Dokumente: 12_04_18_pp13_SGB_VIII_Grundlagen_und_Forderungen.pdf

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