Der Zugang zu Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung ist für die Integration junger Geflüchteter von zentraler Bedeutung. Bei der Beratung junger Geflüchteter sind sozial-, aufenthalts- und asylverfahrensrechtliche Regelungen zu Förderinstrumenten, Beschäftigungserlaubnis und räumlichen Beschränkungen zu berücksichtigen. Die rechtlichen Vorgaben sind häufig komplex und stellen Berater*innen immer wieder vor Herausforderungen. Der Deutsche Verein möchte mit der digitalen Fachtagung am 22. und 23. November 2021 rechtliche und praktische Fragen beantworten.
Rechtliche Voraussetzungen für Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung
Einleitend werden die rechtlichen Voraussetzungen für Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung im Überblick behandelt: Beschäftigungserlaubnis, Spracherwerb, Ausbildungsvorbereitende Maßnahmen nach SGB III sowie Ausbildungsförderung nach SGB III und BAföG. Anschließend werden praktische Ansätze erörtert, die den Weg in die Ausbildung und deren erfolgreiche Durchführung sichern sollen. Grundlage ist die im Juni 2021 veröffentlichte Handreichung „Voraussetzungen für Berufsausbildung und Berufsausbildungsförderung für Geflüchtete“.
Zu der Gruppe der jungen Geflüchteten zählen für den Veranstalter:
- Asylsuchende,
- Personen mit einer Duldung,
- Schutzberechtigte sowie
- Inhaberinnen und Inhaber anderer humanitärer Aufenthaltstitel.
Anmeldungen werden online bis zum 8. November entgegengenommen. Es wird eine Teilnahmegebühr von 34,- Euro erhoben. Die Tagung wird über WebEx realisiert.
Quelle: Deutscher Verein