Kinder und Jugendliche sind angesichts des Kriegs in der Ukraine auf breite Unterstützung angewiesen: unmittelbar in der Ukraine, auf der Flucht sowie bei der Bearbeitung der beängstigenden Geschehnisse hier in Deutschland. Hier sind die Kinder- und Jugendpolitik, die vielfältigen Bildungseinrichtungen und die Kinder- und Jugendhilfe gefordert. Prof‘in. Dr. Karin Böllert (AGJ-Vorsitzende), Prof. Dr. Wolfgang Schröer (BJK-Vorsitzender 2019-2021) und die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendpolitik des Deutschen Jugendinstituts weisen in einem gemeinsamen Offener Brief auf die sich hieraus ergebenden Herausforderungen und dringenden Handlungsbedarfe hin.
Aufwachsen in Frieden ist in Europa nicht mehr selbstverständlich
Für die jungen Menschen in Europa hat das Aufwachsen in Frieden ein jähes Ende gefunden. Ob Kinder und Jugendliche unmittelbar vom Krieg betroffen sind, sich auf der Flucht befinden, sich Sorgen um Angehörige und Freund*innen machen oder in Deutschland mit den schrecklichen Bildern konfrontiert sind; sie alle brauchen Unterstützung.
In einem Offenen Brief rufen die Autor*innen dazu auf, die Ängste der jungen Menschen ernst zu nehmen, sie in der Bearbeitung der beunruhigenden Erfahrungen zu unterstützen und die gegenwärtige Situation gemeinsam mit ihnen zu thematisieren, ihr Eintreten gegen Krieg und für Frieden zu fördern und zu begleiten.
- Für die Jugendpolitik gilt es, möglichst schnell Programme aufzulegen, um insbesondere Kinder und Jugendliche in der Ukraine unmittelbar zu unterstützen und ihnen Hilfsgüter, aber auch Schutz- und Bildungsangebote zukommen zu lassen.
- Für alle Kinder und Jugendlichen auf der Flucht – insbesondere gegenwärtig aber für junge Menschen aus der Ukraine – seien unbürokratisch sichere Orte für ihren Aufenthalt zu schaffen.
- Die Autor*innen appellieren an alle Einrichtungen, in denen junge Menschen leben oder sich aufhalten, gemeinsam mit ihnen die Berichterstattung und Bilder des Krieges zu verarbeiten, ihnen zuzuhören, Dialogbereitschaft zu signalisieren und Gesprächsangebote zu unterbreiten.
Quelle: AGJ