Öffnung der Jugendmigrationsdienste für Flüchtlinge

Mit Beginn des Jahres 2017 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sämtliche Jugendmigrationsdienste für geflüchtete junge Menschen geöffnet. Das BMFSFJ schafft damit Rechtssicherheit für eine weitgehend bereits bestehende Praxis.

Die JMD-Grundsätze wurden angepasst und sind bereits in Kraft. Zielgruppen der JMD sind demnach: „Junge Menschen mit Migrationshintergrund vom 12. bis zur Vollendung des 27.Lebensjahres – unabhängig vom Aufenthaltsstatus, solange sie sich rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung in Deutschland aufhalten.“

Das Modellprojekt jmd2start wird bis Ende 2017 weitergeführt. Die bereits erzielten Ergebnisse werden ausgewertet und in die Weiterentwicklung der JMD einfließen. Zentral dabei wird der Wissenstransfer aus dem Modellprojekt in die bestehende JMD-Arbeit sein.“

Link: www.jugendmigrationsdienste.de

Quelle: BMFSFJ

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Abschiebung und Einbürgerung werden parallel beraten

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