Obdachlose ohne Versicherungsschutz

Mit dem Krankenversicherungsschutz insbesondere junger Obdachloser befasst sich die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage. Nach Berichten aus der Jugendsozialarbeit würden für obdachlose Jugendliche und junge Erwachsene zunehmend Beitragsschulden zu einem Problem. Die Schulden liefen an, wenn die Betroffenen vollständig aus den sozialen Sicherungssystemen herausfielen.

Sanktionen und dann? Raus aus der Krankenversicherung

Eigentlich sollen alle Menschen in Deutschland gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit versichert sein. Aber nach Berichten von Akteuren der Jugendsozialarbeit aus der Arbeit mit obdachlosen oder verdeckt obdachlosen Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden in zunehmendem Umfang Beitragsschulden bei der Gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Problem, welches die ohnehin schwierige soziale Integration der betroffenen jungen Menschen zusätzlich belastet. Gerade in einer Umbruchsituation, in der die Lösung der dringendsten Probleme wie z. B. der Wohnungssuche, der Suche nach einem Arbeits- und Ausbildungsplatz oder dem Nachholen von Bildungsabschlüssen die ganze Kraft der Betroffenen erfordert, sehen sich diese immer häufiger mit  Beitragsschulden bei ihrer Krankenversicherung konfrontiert.

Diese Schulden laufen auf, wenn die Betroffenen im Verlauf ihrer offenen oder
verdeckten Wohnungslosigkeit vollständig aus den sozialen Sicherungssystemen
einschließlich der Grundsicherung nach dem SGB II herausgefallen waren oder
sind. Dies gilt unabhängig davon, ob sie ihre Ansprüche nach dem SGB II verloren
haben, weil sie von den Jobcentern mit einer Vollsanktionierung belegt wurden,
oder weil sie sich von bürokratischen Anforderungen der Antragstellung überfordert
fühlten und resigniert auf eine erstmalige oder weitere Antragstellung verzichtet
oder diese nicht abgeschlossen haben.

In beiden Fällen erlischt mit dem Verlust der Ansprüche auf Leistungen nach dem
SGB II auch die Pflichtversicherung nach § 5 Absatz 1 Nummer 2a SGB V und die
entsprechende Beitragszahlung durch die Jobcenter gem. § 251 Absatz 4 SGB V,
was den Betroffenen selbst oft nicht bewusst ist. Unter-25-Jährige sind davon besonders
stark betroffen, weil sie bereits bei der zweiten sogenannten Pflichtverletzung
voll sanktioniert werden.

Die Linken erfragen von der Bundesregierung nun unter anderem, wie sich die Beitragsschulden in verschieden langen Zeiträumen entwickelt haben und wie viele Menschen von solchen Schulden betroffen sind.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

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