Der Kinder- und Jugendhilfereport liefert neben einzelnen Arbeitsfeldanalysen auch eine Gesamtbetrachtung des Handlungsfeldes. Der Bericht basiert auf Kennzahlen. Er ist ein Instrument der Stand-Beobachtung sowie der Entwicklung. Angesichts der aktuellen fachlichen politischen sowie gesundheitlichen Entwicklungen hat der Forschungsverbund – bestehend aus der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik, der Technischen Universität Dortmund und dem Deutschen Jugendinstitut – mit einem Extra einen Bereich beleuchtet, der aktuell einer Gesetzesnovelle unterzogen wird. Der Beschluss des Bundestages vom 22. April 2021, mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes die Kinder- und Jugendhilfe zu reformieren und weiterzuentwickeln, betrifft ein Sozialleistungssystem, das seit Jahren stetig an Bedeutung gewinnt. Bund, Länder und Kommunen investieren immer mehr in die vielfältigen Angebote und Unterstützungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Im Jahr 2019 wurden rund 55 Milliarden Euro hierfür ausgegeben. Innerhalb von 10 Jahren haben sich die Ausgaben für die gesamte Kinder- und Jugendhilfe mehr als verdoppelt, teilt der Forschungsverbund mit.
Die zusätzlichen Investitionen flossen insbesondere in den anhaltend starken Ausbau der Kindertagesbetreuung. Nachgelassen habe das Wachstum hingegen bei den Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige. Der im Vergleich zu 2016 stark rückläufige Unterstützungsbedarf der unbegleitet nach Deutschland eingereisten Minderjährigen sei hier unverkennbar. Dagegen hielte der seit Jahren kontinuierlich steigende Trend bei den Eingliederungshilfen für junge Menschen weiter an, besonders im schulischen Bereich. Die Kooperation mit der Schule gewinne zunehmend an Bedeutung, so die zentralen Ergebnisse des neu erschienenen Extras.
Quelle: Arbeitsstelle Kinder- und Jugendstatistik