Neue Maßnahmen für kulturelle außerschulische Bildung bis 2020 fordern

Auszüge aus der Förderrichtlinie:
“ (…) Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere der kulturellen Bildung, die sich an bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche von drei bis 18 Jahren richten und die als Bündnisse für Bildung, d.h. als lokale Kooperation von wenigstens drei Akteuren, erbracht werden.

Dabei wird ein weit gefasster Kulturbegriff zugrunde gelegt, nach dem kulturelle Bildung alle künstlerischen Sparten bis hin zu Bewegung, Medienbildung und Alltagskultur umfasst. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Lese- und Sprachförderung. (…)

Durch die Teilnahme an den Maßnahmen in außerschulischen Lernumfeldern sollen bildungsbenachteiligten Kindern und Jugendlichen vielfältige Entwicklungschancen ermöglicht werden. Diese Entwicklungschancen beinhalten beispielsweise ## die Ausbildung ästhetischer Wahrnehmungsfähigkeiten und Produktionsfertigkeiten,
## die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Stärkung der Selbstwirksamkeitserwartung,
## die Verbesserung des Sozialverhaltens. (…)
Auch die Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen und Betreuern sowie Aktivitäten zur Einbeziehung der Eltern können gefördert werden. (…)

Die lokalen Maßnahmen müssen neu und zusätzlich sein, um förderfähig zu sein, d.h., sie dürfen nicht in gleicher Form vorher stattgefunden haben. Alle Bildungsmaßnahmen im Programm müssen zusätzlich zu bestehenden Angeboten sein. (…)

Zuwendungsempfänger
Zur Bewerbung aufgerufen sind bundesweit tätige Einrichtungen mit Erfahrungen und Kompetenzen bei der Durchführung von außerschulischen Bildungsmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen. Diese erstellen eine Projektskizze. Bei positiver Bewertung der Projektskizze durch ein Expertengremium erfolgt eine Aufforderung zur Antragstellung. Für die Aufgaben sind bundesweite Strukturen erforderlich, wie sie beispielsweise Bundes- oder Dachverbände haben. Zuwendungsempfänger sollten über ihre Mitgliedseinrichtungen oder über interne Kommunikationswege lokale Bündnisse in allen 16 Ländern initiieren können.

Zuwendungsempfänger können ihr Konzept in zwei verschiedenen förderrechtlichen Modellen umsetzen. Möglich ist die ## Förderung von Bildungsmaßnahmen durch die Weiterleitung von Fördermitteln an lokale Bündnisse für Bildung durch „Förderer“ oder die
## Durchführung eigener Maßnahmen als federführender Partner in lokalen Bündnissen für Bildung durch „Initiativen“ (…)
Zuwendungsvoraussetzungen
(…)
Die Maßnahmen sollen Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren erreichen, die in mindestens einer der (…) Risikolage aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Als Risikolagen nennt der nationale Bildungsbericht: ## soziale Risikolage (Erwerbslosigkeit der im Haushalt lebenden Elternteile),
## finanzielle Risikolage (geringes Familieneinkommen, die Familie erhält z. B. Transferleistungen),
## bildungsbezogene Risikolage (z. B. Eltern sind formal gering qualifiziert).
Alle Kinder und Jugendlichen, die zur Zielgruppe gehören, sollen die Möglichkeit zur Teilnahme am Programm haben. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf oder mit einem Wohnsitz im ländlichen Raum. Um deren Teilnahme an den Bildungsmaßnahmen zu ermöglichen, können zusätzliche, notwendige Ausgaben finanziert werden. (…)

Die Maßnahmen können in Kooperation mit formalen Bildungseinrichtungen umgesetzt werden, sind jedoch außerhalb des Schulbetriebs durchzuführen. Die Kinder und Jugendlichen sollen so die Gelegenheit bekommen, außerhalb von Schule und Klassenverband neue Erfahrungen zu sammeln. (…)

Die Maßnahmen werden von Bündnissen für Bildung, d.h. lokalen Kooperationen von wenigstens drei Partnern, durchgeführt. Jeder Bündnispartner bringt seine Kompetenzen und angemessene Eigenleistungen in das Bündnis ein. Die Bündnisse vernetzen sich in geeigneter Weise untereinander und innerhalb ihrer Kommunen. (…)

Wie wird eine Förderung beantragt?
Das Förderverfahren ist zweistufig. Im ersten Schritt reichen Förderinteressenten Projektskizzen ein. (…)

In der Projektskizze werden Planungen kurz und übersichtlich dargestellt. Das BMBF stellt Formulare zur Verfügung, die verpflichtend zu nutzen sind. Diese sind online unter www.buendnisse-fuer-bildung.de

Die Frist für das Einreichen von Projektskizzen endet am 31. März 2017. Die Projektskizzen sind einzureichen beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt – Projektträger, Bildung, Lebenslanges Lernen , Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung, Heinrich-Konen-Str. 1, 53227 Bonn

Das BMBF bietet Informationsveranstaltungen zur Förderrichtlinie in Bonn und in Berlin an.
In Berlin: am Montag, 23. Januar 2017, um 12.00 Uhr (Ort: BMBF Berlin, Kapelle-Ufer 1, 10117 Berlin).
In Bonn: am Dienstag, 24. Januar 2017, um 12.00 Uhr (Ort: BMBF Bonn, Heinemannstraße 2, 53175 Bonn).

Nur die Interessenten der positiv bewerteten Projektskizzen werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Aufforderung zur Antragstellung erfolgt voraussichtlich im Sommer 2017.

Die Förderer und Initiativen sollen mit ihren Vorhaben möglichst noch im Jahr 2017 starten. Lokale Bildungsmaßnahmen können frühestens ab dem 1. Januar 2018 beginnen. Alle Vorhaben der Programmpartner werden zunächst bis Ende 2020 bewilligt; nach erfolgreicher Zwischenbegutachtung im Sommer 2020 kann die Bewilligung bis Ende 2022 verlängert werden.“

Link: www.buendnisse-fuer-bildung.de

Quelle: BMBF

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